Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 8, Nein: 3, Enthaltungen: 2

Beschlussvorschlag:

 

a)  Der Verwaltungsausschuss der Stadt Lohne beschließt die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 153 für den Bereich "Nördlich Dinklager Straße".

 

b)  Dem vorgestellten Plankonzept wird zugestimmt.


Die Verwaltung stellte das Plankonzept anhand einer Präsentation vor und erläuterte, dass die Fa. Pöppelmann im Werk III im Gewerbegebiet Hansalinie für den Bereich Medizintechnik eine weitere Produktionshalle plant. Eine Fläche südlich der vorhandenen Betriebsfläche parallel zur BAB 1 wäre hierfür geeignet. Mit der Errichtung dieser Fertigungshalle wäre die Einstellung von zusätzlichen Mitarbeitern verbunden. Derzeit befinden sich auf dieser Fläche Restwaldbestände sowie ein Regenrückhaltebecken, die im rechtskräftigen Bebauungsplan Nr. 105 als Flächen für Wald, Maßnahmenflächen und Flächen für Rückhaltung und Versickerung von Niederschlagswasser (Regenrückhaltebecken) festgesetzt worden sind. Bei orientierenden Voruntersuchungen und Potenzialabschätzungen des Gebietes wurde folgendes festgestellt:

 

  1. Bei der Untersuchung der Eichen im Untersuchungsgebiet konnten keine direkten Besiedlungsspuren, Larven oder Imagines des Eremiten nachgewiesen werden. Obwohl im näheren Umfeld des Geländes Alteichen mit Eremitenpopulationen vorhanden sind, ist mit einer Besiedlung des Eremiten in den untersuchten Eichen nicht zu rechnen.
  2. Bei den im Untersuchungsgebiet angetroffenen bzw. zu erwartenden Vogelarten handelt es sich überwiegend um häufige und weit verbreitete Arten, die nach den Roten Listen der Brutvögel nicht als gefährdet eingestuft sind. Seltenere und damit empfindlichere Arten sind auch aufgrund der Vorbelastung (Lärm von der BAB 1) nicht zu erwarten.
  3. In den Bereichen mit freier Wasserfläche ist ein Potenzial für Teich- und Bergmolch vorhanden. Hier und auch in dem angrenzenden Schilfbereich sind weiterhin Erdkröten, Gras- und Grünfrösche zu erwarten. Da Amphibien sich zumeist nur zur Laichzeit im Gewässer aufhalten, bietet das umgebende Waldstück den Landlebensraum für diese Arten. Bei einer Ortsbegehung konnten allerdings keine Individuen oder Laich festgestellt werden.
  4. Eine Quartierfunktion für Fledermäuse ist im Untersuchungsgebiet nicht vorhanden. Eine Jagdgebietsfunktion ist lediglich für ein bis zwei Individuen der Zwergfledermaus (häufigste Fledermausart in weiten Teilen Deutschlands und Europas) gegeben. Das Artenspektrum ist stark eingeschränkt, es konnte lediglich die Zwergfledermaus nachgewiesen werden, für die das Untersuchungsgebiet eine Funktion als Teillebensraum aufweist.

 

Eine Anfrage an den OOWV hat ergeben, dass das Volumen des vorhandenen Regenrückhaltebeckens durch einen aufgeweiteten Regenrückhaltegraben, der parallel zur BAB 1 bis zur Dinklager Straße heranreicht, ersetzt werden könnte.

 

Als Fazit aus den o.a. Untersuchungen kann festgehalten werden, dass nach derzeitigen Erkenntnissen aus naturschutzfachlicher und planungsrechtlicher Sicht eine Überplanung der Restwaldbestände und Regenrückhaltebecken möglich ist.

 

 

Auf entsprechende Anfrage erläuterte die Verwaltung, dass der Bereich im Vorfeld untersucht wurde, um beurteilen zu können, ob eine gewerbliche Entwicklung überhaupt möglich sei.

 

Bürgermeister Gerdesmeyer teilte mit, dass mit der Planung eine kleinere Waldfläche überplant werde, die gewerbliche Entwicklung in diesem Bereich jedoch Vorrang genieße.