Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 7, Nein: 6, Enthaltungen: 1

Beschlussvorschlag:

 

Das Einvernehmen zu dem Vorhaben wird unter der Maßgabe erteilt, dass das Wohnrecht an dem Gebäude Brägeler Straße 83 aufgegeben wird.


Die Verwaltung erläuterte, dass Die Firma Oldenburger Geflügelspezialitäten GmbH & Co. KG die Erteilung einer Genehmigung zur wesentlichen Änderung einer Anlage zum Schlachten von Tieren mit einer Kapazität von 50 Tonnen Lebensgewicht oder mehr je Tag an der Brägeler Straße 110 beantragt. Gegenstand des Antrages ist die Erhöhung der täglichen Kapazität/Leistung von 320.000 Stück Geflügel pro Tag auf 432.000 Stück pro Tag bzw. von 864 Tonnen auf 1.166,40 Tonnen je Tag. Außerdem ist beantragt der Bau und Betrieb einer Produktionswasseraufbereitungsanlage.

 

Im Rahmen des oben genannten Genehmigungsverfahrens wird die Stadt Lohne beteiligt und zur Abgabe einer Stellungnahme aufgefordert.

 

Für das Genehmigungsverfahren sind umfangreiche Prüfungen und Gutachten durch die Fa. Oldenburger Geflügelspezialitäten GmbH & Co. KG in Absprache mit dem Gewerbeaufsichtsamt veranlasst worden. U. a. wurden jeweils eine Berechnung von Schallimmissionen und ein immissionstechnischer Bericht über die Beurteilung der Geruchs- und Staubimmissionssituation nach der geplanten Kapazitätserhöhung aufgestellt und der Stadt Lohne vorgelegt.

 

Die Verwaltung teilte mit, dass das Wohnrecht an dem Gebäude Brägeler Straße 83 zwischenzeitlich aufgegeben wurde, so dass dem Vorhaben keine immissionsschutzrechtlichen Belange mehr entgegenstehen. Weitere Lärmminderungsmaßnahmen für Anlieger sind daher nicht mehr erforderlich.

 

Der Standort der Fa. Oldenburger Geflügelspezialitäten GmbH & Co. KG liegt in einem unbeplanten Bereich gemäß § 34 BauGB und ist als Industriegebiet einzustufen. Gemäß dem Flächennutzungsplan ’80 der Stadt Lohne wird diese Fläche als gewerbliche Baufläche ausgewiesen.

 

Zu der seiner Zeit geschlossenen Vereinbarung über die Begrenzung der Schlachtzahlen erläuterte die Verwaltung, dass diese nach Auffassung der Genehmigungsbehörde – also dem Gewerbeaufsichtsamt – kein Grund für eine Versagung der Genehmigung sei.  

 

In der Debatte sprachen sich verschiedene Ausschussmitglieder deutlich dafür aus, dass Einvernehmen zu dem Vorhaben nicht zu erteilen. Hingewiesen wurde vor allem auf die Problematik durch den steigenden LKW-Verkehr. Andere Ausschussmitglieder verwiesen darauf, dass die Stadt Lohne von dem Betrieb auch profitiere.

 

Ein Ausschussmitglied wies auf die seinerzeitige Aussage der CDU-Fraktion hin, nach der einer Erhöhung der Schlachtzahlen nicht zugestimmt werde. Ein Sprecher der CDU-Fraktion machte deutlich, dass diese Aussage sich darauf bezog, dass einer Erhöhung der Schlachtzahlen, die mit einer Erhöhung der Wasserentnahmen einhergehe, nicht zugestimmt werde. Mit der jetzt geplanten Wasseraufbereitungsanlage sei jedoch eine Erhöhung der Wasserentnahme nicht erforderlich.

 

Ein Ausschussmitglied kritisierte, dass die Wasseraufbereitung nicht dem Sparen von Grundwasser diene.