Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 11, Enthaltungen: 1

Beschlussvorschlag:

 

Der 2011 gefasste Beschluss soll dem Protokoll mit einem Bericht der umgesetzten Maßnahmen beigefügt werden. Ferner ist darüber zu berichten, welche Änderungen zu den Maßnahmen des Handlungskonzeptes erfolgt sind.


Ein Sprecher der SPD-Fraktion erläuterte den Antrag und teilte mit, dass nach seiner Auffassung die Maßnahmen des Konzeptes noch nicht umgesetzt wurden. Der 2011 gefasste Beschluss soll dem Protokoll mit einem Bericht der umgesetzten Maßnahmen beigefügt werden. Ferner ist darüber zu berichten, welche Änderungen zu den Maßnahmen des Handlungskonzeptes erfolgt sind.

 

Die Verwaltung erläuterte, dass die unter Ziffer 4.3.1 vorgeschlagene Aufhebung der Benutzungspflicht  bis auf Ausnahmen erfolgt sei.

 

Für die Keetstraße ist vorgesehen, anstelle der Benutzungspflicht eine Freigabe des Gehweges für Radfahrer einzuführen. Das gilt auch für die Küstermeyerstraße, da hier Radfahrer auf der Fahrbahn in ihrem jetzigen Zustand nicht gut fahren können.

 

Da eine Aufhebung der Benutzungspflicht zwischen Habelschwerdter Straße und Kanalstraße nicht zu einer durchgängigen Lösung führen würde, wurde beim Landkreis Vechta eine Querungshilfe beim Stadion beantragt. Dann könnten die Radfahrer beim Stadion von der Westseite der Steinfelder Straße auf die Ostseite sicher wechseln und gleichzeitig die Besucher und Nutzer des Stadions, wenn sie aus der Stadtmitte kommen, sicher die Fahrbahn überqueren. Aufgrund der Fahrbahnbreite ist angedacht, einen Schutzstreifen von der beantragten Querungshilfe bis zur Kanalstraße zu markieren. Ein entsprechender Antrag wurde beim Landkreis Vechta gestellt.

 

Um auch eine durchgängige Lösung für den Straßenzug Jägerstraße/Voßbergstraße zu schaffen, wird derzeit noch geprüft, ob es sinnvoller ist den Gehweg auch für Radfahrer freizugeben oder ob besser ein Schutzstreifen markiert werden sollte.

 

Die im Handlungskonzept vorgeschlagene Markierung von Schutzstreifen ist erfolgt.

 

Allerdings erscheint es wenig sinnvoll, auch in der Brägeler Straße einen Schutzstreifen anzulegen, da hier bereits ein (nicht benutzungspflichtiger) Radweg vorhanden ist.

 

Zu den unter Ziffer 4.3.2. vorgeschlagenen Einzelmaßnahmen:

 

Für den Knotenpunkt Falkenbergstraße/Lindenstraße wird die Anlage von Radfahrschutzstreifen bzw. Aufstellflächen derzeit nicht als sinnvoll angesehen, da dann die Schüler die Fahrbahn im Bereich des ZOB kreuzen müssten. Dafür wurde der Geh-/Radweg auch für die linksseitige Benutzungspflicht freigegeben. Um eine durchgängige Lösung zu schaffen, wäre wahrscheinlich ein Zebrastreifen in Höhe des ZOB sinnvoll. Dann macht auch die Aufstellfläche für Radfahrer im Kreuzungsbereich Sinn. Dabei sind auch die übrigen Äste der Kreuzung zu beachten.

 

Für den Knotenpunkt Meyerhofstraße/Klapphakenstraße erscheint derzeit die Markierung von Aufstellflächen nicht sinnvoll. Möglicherweise ergeben sich bessere Lösungen bei einer Überarbeitung des gesamten Kreuzungsbereiches.

 

Für den Knotenpunkt Brinkstraße/Vogtstraße hat sich durch die Anlage eines Kreisverkehrs eine ganz andere Lösung ergeben.

 

Von der Einrichtung von Fahrradstraßen in der Marienstraße und dem Schellohner Weg wurde bislang Abstand genommen, da hier keine merklichen Vorteile für den Fahrradfahrer gesehen werden.