Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 13

Beschlussvorschlag:

 

Es wird vorgeschlagen, dem Rat der Stadt Lohne zu empfehlen,

 

a)   die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan sowie das Investitionsprogramm für das Haushaltsjahr 2009 zu beraten und zu beschließen,

 

b)   den Finanzplan für den Planungszeitraum 2010 – 2012 zur Kenntnis zu nehmen.


Sachverhalt:

 

Der Haushaltsplanentwurf für das Jahr 2009 enthält folgende Grunddaten:

 

a) Verwaltungshaushalt

 

EPL

Einnahmen

Ausgaben

 

2008

2009

2008

2009

 

T€

T€

T€

T€

0

115

129

2.479

2.637

1

117

107

536

525

2

634

654

2.059

2.033

3

14

11

741

777

4

2.045

2.044

5.009

4.926

5

107

112

626

634

6

179

278

1.664

1.820

7

146

200

1.167

1.275

8

1.534

1.534

149

151

9

28.186

27.457

18.647

17.748

 

33.077

32.526

33.077

32.526

 

b) Vermögenshaushalt

 

EPL

Einnahmen

Ausgaben

 

2008

2009

2008

2009

 

T€

T€

T€

T€

0

0

0

98

100

1

32

30

30

35

2

562

434

872

1.261

3

0

0

5

33

4

931

168

1.226

524

5

40

50

1.017

217

6

1.059

1.034

3.272

1.273

7

37

0

1.299

2.095

8

2.000

2.000

4.100

1.935

9

7.328

3.827

70

70

 

11.989

7.543

11.989

7.543

 

Das Volumen des Verwaltungshaushaltes verringert sich gegenüber dem Jahre 2008 um 1,7 % und beim Vermögenshaushalt um 37,1 % (hoher Grunderwerb im Vorjahr).

 

Verwaltungshaushalt – Einnahmen –

 

-       Realsteuereinnahmen in Höhe von 18.965.000 Euro (Gewerbesteuer = 16.000.000 Euro, Grundsteuer A und B = 2.965.000 Euro). Der Gewerbesteueransatz wurde gegenüber dem Jahre 2008 um 1,0 Mio. Euro reduziert. Ob aufgrund der sich abschwächenden Wirtschaftsentwicklung eine weitere Anpassung notwendig ist, lässt sich zurzeit nicht abschätzen. Aufgrund der mittelständisch geprägten örtlichen Wirtschaftsstruktur haben sich bisherige Rezessionsphasen nicht gravierend ausgewirkt.

 

-       Anteil an der Einkommen- und Umsatzsteuer von 7.300.000 Euro (+ 200.000 Euro gegenüber 2008). Aufgrund des vorläufigen Ergebnisses für das Jahr 2008 und ab dem Jahre 2009 erhöhter Schlüsselzahlen (Anteile) ist eine Erhöhung des Ansatzes trotz der sich abzeichnenden wirtschaftlichen Schwächephase realistisch.

 

-       Für die Berechnung der Finanzausgleichsleistungen des Landes ist neben dem sog. „Finanzbedarf“ einer Kommune die Steuerkraft maßgebend, die wesentlich durch die Realsteuereinnahmen bestimmt wird. Grundlage der Berechnung des Finanzbedarfs bildet die Einwohnerzahl, wobei jedoch eine unterschiedliche Gewichtung des Faktors „Einwohner“ (100 % - 180 %) durch Landesgesetz vorgegeben ist. Mit dem Ziel einer Angleichung des bestehenden Finanzkraftgefälles auf Gemeindeebene wurde die Erhebung einer Finanzausgleichsumlage eingeführt, die dem Topf der Schlüsselzuweisungen für Gemeindeaufgaben zufließt. Bedingt durch die hohen Steuereinnahmen im Zeitraum 01.10.2007 – 30.09.2008 wird nach jetziger Berechnungsmöglichkeit eine Finanzausgleichsumlage von rd. 950.000 Euro erwartet (+ 152.000 Euro gegenüber 2007). Eine endgültige Berechnung ist zurzeit nicht möglich, da alle hierfür notwendigen Grundlagen noch nicht vorliegen.

 

-       Keine Erhöhung der Steuerhebesätze. Die Steuerhebesätze für die Grundsteuer wurden letztmalig zum 01.01.1998 (von 235 auf 275 v. H.) erhöht. Für das Jahr 2009 betragen die für die Berechnung der Finanzausgleichsleistungen maßgebenden Durchschnittshebesätze bei der Grundsteuer A = 306 v. H., Grundsteuer B = 317 v. H., Gewerbesteuer = 318 v. H. Bei der Gewerbesteuer ist landesweit bei den Kommunen mit niedrigen Gewerbesteuerhebesätzen eine Diskussion entstanden, ob eine Erhöhung vorgenommen werden soll, da diese für Personengesellschaften durch die Anrechnungsmöglichkeit auf die Einkommensteuer bis zu einem Hebesatz von 380. v. H. keine Belastung darstellt. Anders verhält es sich jedoch bei den Kapitalgesellschaften. Ein gesplitteter Hebesatz ist jedoch rechtlich nicht möglich.

 

Verwaltungshaushalt – Ausgaben –

 

-       Der Personalkostenansatz erhöht sich gegenüber dem Vorjahr von 4.820.000 Euro auf 5.137.000 Euro (+ 6,6 %). Ursache hierfür sind Tarifsteigerungen und personalwirtschaftliche Maßnahmen.

 

-       Ab dem 01.01.2005 hat sich der Sozialetat durch die Zusammenlegung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe und die Durchführung der Aufgabe in Form einer „Arbeitsgemeinschaft“ zwischen der Agentur für Arbeit und dem Landkreis Vechta grundlegend geändert. Die Haushaltsansätze in dem Abschnitt 41 (Sozialhilfe für allgemeinen Personenkreis) betragen unverändert 205.000 Euro erhöht und verringern sich beim Abschnitt 42 (Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz) von 364.000 Euro auf 175.000 Euro. Bei den Leistungen für die Grundsicherung (UA 483) wurde der Ansatz von 377.000 Euro auf 477.000 Euro erhöht. Eine Personalkostenerstattung durch die Arbeitsgemeinschaft wurde in Höhe von 155.000 Euro veranschlagt.

 

-       Belastungen aus der Gewerbesteuerumlage in Höhe von 3.573..000 Euro. Als Gegenfinanzierung zur Belastung aus der Unternehmensteuerreform beträgt der Umlagesatz im Jahre 2009  67 Punkte (2008 = 65 Punkte).

 

-       Eine Kreisumlage, die auf der Basis von 44 Punkten (wie Vorjahr) in Höhe von 11.325.000 Euro (2008 = 10.800.000 Euro) veranschlagt wurde.

 

-       Zuführung zum Vermögenshaushalt in Höhe von 1.867.500 Euro (-1.683.500 Euro gegenüber dem Vorjahr).

 

Zur Finanzierung des Vermögenshaushaltes

 

Aus der Allgemeinen Rücklage wird ein Betrag in Höhe von 1.834.000 Euro entnommen. Die allgemeine Rücklage zeigt folgende Entwicklung:

 

Stand 01.01.2009                                                                                  7.245.424,15  Euro

Entnahme lt. Haushaltsplanentwurf 2009                                           - 1.834.000,00  Euro

Bestand                                                                                              5.411.424,15  Euro

 

Der vorstehende Bestand wird durch den Jahresabschluss 2008 verändert.

 

Der Haushaltsplanentwurf weist eine Kreditaufnahme in Höhe von 125.000 Euro aus (Kreisschulbaukasse).

 

Die Schuldenentwicklung der Jahre 1999 - 2009 beträgt:

 

31.12.1999                  =                      4,225 Mio. Euro           =          174,92 Euro pro Einwohner

31.12.2000                  =                      3,589 Mio. Euro           =          145,97 Euro pro Einwohner

31.12.2001                  =                      3,335 Mio. Euro           =          137,24 Euro pro Einwohner

31.12.2002                  =                      3,215 Mio. Euro           =          130,74 Euro pro Einwohner

31.12.2003                  =                      3,028 Mio. Euro           =          121,60 Euro pro Einwohner

31.12.2004                  =                      2,782 Mio. Euro           =          111,16 Euro pro Einwohner

31.12.2005                  =                      0,613 Mio. Euro           =            24,47 Euro pro Einwohner

31.12.2006                  =                      0,735 Mio. Euro           =            29,14 Euro pro Einwohner

31.12.2007                  =                      0,802 Mio. Euro           =            31,51 Euro pro Einwohner

31.12.2008                  =                      0,972 Mio. Euro           =            38,03 Euro pro Einwohner

31.12.2009                  =                      1,027 Mio. Euro           =            39,94 Euro pro Einwohner

 

Nach der im Entwurf vorgesehenen Zuführung vom Verwaltungshaushalt zum Vermögenshaushalt in Höhe von 1.867.500 Euro verbleibt nach Abzug der Tilgungen von 70.000 Euro ein Betrag von 1.797.500 Euro.

 

c) Investitions- und Investitionsfördermaßnahmen 2008

 

Der Haushaltsplanentwurf enthält bisher folgende Investitionen:

 

Ab-schnitt

Bezeichnung

Haushaltsansatz

Verpflichtungs-ermächtigung

Zuwendungen

020

Rathaus - Erwerb von Ausstattungsgegenständen

20.000,00 €

 

 

020

Rathaus - EDV - Ausstattung

80.000,00 €

 

 

130

Feuerwehr - Erwerb von Geräten und Ausstattungsgegenständen

35.000,00 €

 

 

207

Beitrag Kreisschulbaukasse

100.000,00 €

 

 

210

Grundschulen - Erwerb von Ausstattungsgegenständen und Unterrichtsmitteln

60.000,00 €

 

 

210

Von-Galen-Schule – Sanierungsarbeiten

200.000,00 €

 

18 ⅓ Zuschuss

15 % Darlehn (Kreis-schulbaukasse)

210

Von-Galen-Schule - Einrichtung

10.000,00 €

 

 

2170

Stegemannschule - Erwerb von Ausstattungsgegen-ständen und Unterrichtsmitteln

20.000,00 €

 

60 % (§ 119 NSchG, Vereinbarung mit LK)

2170

Stegemannschule - Erneuerung Fenster und Sonnenschutzanlage – 1. Bauabschnitt -

125.000,00 €

 

35 % Zuschuss

15 % Darlehn (Kreis-schulbaukasse)

2170

Stegemannschule - Erneuerung EDV-Ausstattung -

65.000,00 €

 

60 % (§ 119 NSchG, Vereinbarung mit LK)

2170

Stegemannschule – Erneuerung naturwissenschaftl. Fachunterrichtsräume – Einrichtung

60.000,00 €

 

60 % (§ 119 NSchG, Vereinbarung mit LK)

2210

Realschule I, Meyerhofstr.

- Erwerb von Ausstattungsgegenständen und Unterrichtsmitteln

20.000,00 €

 

60 % (§ 119 NSchG, Vereinbarung mit LK)

2210

Realschule I, Meyerhofstr.  – Dachsanierung (Altbau)

140.000,00 €

 

35 % Zuschuss

15 % Darlehn (Kreis-schulbaukasse)

 

2210

Realschule I, Meyerhofstr.

- Sanierung Lüftungsanlage

370.000,00 €

 

35 % Zuschuss

15 % Darlehn (Kreis-schulbaukasse)

 

2210

Realschule I, Meyerhofstr.

Erneuerung EDV-Ausstattung

65.000,00 €

 

60 % (§ 119 NSchG, Vereinbarung mit LK)

 

2211

Realschule II, Klapphakenstr. - Erwerb von Ausstattungsgegenständen und Unterrichtsmitteln

20.000,00 €

 

60 % (§ 119 NSchG, Vereinbarung mit LK)

 

2212

Sporthalle Adenauerring - Erwerb von Ausstattungsgegenständen und Unterrichtsmitteln

6.000,00 €

 

60 % (§ 119 NSchG, Vereinbarung mit LK)

 

3100

Zuschuss zum Stiftungskapital der Luzie-Uptmoor-Stiftung

28.000,00 €

 

 

 

321

Erwerb von Kunstgegenständen heim. Künstler

5.000,00 €

 

 

 

460

Bau von Kinderspielplätzen

20.000,00 €

 

 

 

464

Krippe Bakumer Straße – Einrichtung

25.000,00 €

 

Landes- und Kreiszuschuss

 

464

Bau eines Krippengebäudes an der Bakumer Str.

75.000,00 €

 

Landes- und Kreiszuschuss

 

464

Zuschuss f. Sanierung v. Kindergärten

20.000,00 €

 

 

 

464

Zuschuss für den Bau eines Krippengebäudes beim Kindergarten St. Michael

156.000,00 €

 

Landes- und Kreiszuschuss

 

464

Zuschuss für die Sanierung des Kindergartens St. Michael

228.000,00 €

 

 

 

550

Zuschuss für Sportanlagen

60.000,00 €

 

 

 

550

Darlehen Tennisverein

30.000,00 €

 

 

 

570

Waldbad - Erwerb von Geräten und Ausstattungsgegenständen

12.000,00 €

 

Vorsteuerabzugsberechtigung

 

580

Park- und Gartenanlagen - Erweiterung der Anlagen

75.000,00 €

 

 

 

580

Ersatzmaßnahme für Baugebiete

40.000,00 €

 

 

 

615

Dorferneuerung Bokern-Märschendorf - Planungskosten

10.000,00 €

 

30 % (Land)

 

615

Dorferneuerung Bokern-Märschendorf - Dorferneuerungsmaßnahmen

320.000,00 €

 

30 % (Land)

 

620

Förderung Bau von Solaranlagen

20.000,00 €

 

 

 

630

Gemeindestraßen - Ausbau einschl. Radwege - allgemein -

50.000,00 €

 

 

 

630

Erstattung an OOWV (Investitionsanteil Straßenentwässerung)

100.000,00 €

 

 

 

630

Erschließung Baugebiet Nr.: 108 C – 2. Bauabschnitt -

95.000,00 €

 

90 % (Erschließungsbeitrag)

 

630

Erschließung Baugebiet Nr. 91 a

28.000,00 €

 

90 % (Erschließungsbeitrag)

 

630

Baugebiet Hamberg – Planstraße A -

10.000,00 €

 

90 % (Erschließungsbeitrag)

 

630

Erschließung Baugebiet Nr. 119

100.000,00 €

 

90 % (Erschließungsbeitrag)

 

630

Ausbau Bruchweg – Gräserweg – Algenweg

0 €

70.000,00 €

90 % (Erschließungsbeitrag)

 

630

Erschließung Baugebiet Nr. 121 (Lerchentaler Str.)

190.000,00 €

 

90 % (Erschließungsbeitrag)

 

630

Erschließung Baugebiet Nr. 26 D (Lärmschutzwand)

0 €

250.000,00 €

 

 

6500

Ortsdurchfahrt Kreisstraßen (Kostenbeteiligung Brägeler Straße)

100.000,00 €

 

50 %/40 % Straßen-ausbaubeitrag (Geh-weg/Beleuchtung)

 

670

Straßenbeleuchtung - Erweiterung der Anlagen

100.000,00 €

 

Erschließungs-/ Straßenausbaubeiträge

 

670

Erneuerung von Energiesparleuchten

50.000,00 €

 

 

 

675

Straßenreinigung – Kauf eines Reinigungsfahrzeuges

100.000,00 €

 

 

 

701

Zuschuss z. d. Kosten v. Hauskläranlagen

10.000,00 €

 

 

 

750

Zuschuss zu den Kosten der Friedhöfe

10.000,00 €

 

 

 

770

Fuhrpark / Bauhof - Erwerb von Geräten und Maschinen

75.000,00 €

 

 

 

770

Neubau Bauhof einschl. Außenanlagen

1.900.000,00 €

 

 

 

770

Neubau Bauhof - Einrichtung

100.000,00 €

 

 

 

880

Allgem. Grundvermögen - Erwerb von Grundstücken

1.800.000,00 €

 

 

 

880

Allgem. Grundvermögen - Aufforstungen

35.000,00 €

 

 

 

880

Abbruch von Gebäuden

100.000,00 €

 

 

 

 

In der verwaltungsseitigen Erläuterung des Haushaltsplanentwurfes wurden anhand verschiedener Grafiken folgende Eckpunkte genannt:

 

-    Ein weiterhin ausgeglichener Haushalt.

 

-    Realsteuereinnahmen in Höhe von 18.965.000 Euro, davon Gewerbesteuer 16,0 Mio. Euro und Grundsteuer 2.965.000 Euro. Hierbei wurde auf die Risiken der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung, die Auswirkungen der Unternehmensteuerreform und die hiermit in Zusammenhang stehende Hebesatzproblematik eingegangen.

 

-    Einen nochmals höheren Ansatz bei dem Gemeindeanteil an dem Gemeindeanteil an der Einkommensteuer auf nunmehr 6,4 Mio. Euro (+ 200.000 Euro). Diese höhere Einnahmeerwartung lässt sich mit dem Ergebnis des Jahres 2008 und einer Verbesserung bei dem prozentualen Anteil (Schlüsselzahl) am Gesamtaufkommen trotz der verschlechterten Konjunkturaussichten begründen.

 

-    Keine Erhöhung der Steuerhebesätze unter Inkaufnahme von Nachteilen bei der Berechnung der abzuführenden Umlagen.

 

-    Einen Personalkostenansatz der sich gegenüber dem Vorjahr von 4.820.00 Euro auf 5.137.000 Euro insbesondere durch Tarifsteigerungen erhöht.

 

-    Eine höhere Kreisumlage auf das Basis von 44 Punkten von 525.000 Euro auf nunmehr 11.325.000 Euro.

 

-    Eine Beibehaltung und Ausbau der Förderung der Vereine und Verbände.

 

-    Einen Zuführungsbetrag zum Vermögenshaushalt in Höhe von 1.869.500 Euro („freie Spitze“).

 

-    Eine Kreditaufnahme von 125.000 Euro aus der Kreisschulbaukasse. Die Schulden pro Einwohner betragen zum 31.12.2009  39,94 Euro pro Einwohner.

 

-    Eine Rücklagenentnahme von 1.834.000 Euro und damit ein Rücklagebestand zum 31.12.2009 (ohne Jahresabschluss 2008) von 5.411.424,15 Euro).

 

-    Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen von 4.033.000 Euro und 800.000 Euro. Schwerpunkt sind der Schul- und Kindergartenbereich sowie der Neubau des Bauhofes.

 

Eine Nachfrage bezog sich auf die Höhe der Personalkosten im Unterabschnitt 6.000 im Vergleich zum Vorjahr. Eine Überprüfung ergab, dass die höheren Kosten durch eine vorgesehene zusätzliche Stelle, durch Stundenausweitungen, allgemeine Tariferhöhungen und durch höhere Umlagen zur Versorgungskasse verursacht werden.

 

Nach der Beantwortung einiger weiterer Nachfragen zu Haushaltsansätzen wurde dem Entwurf insgesamt zugestimmt.