Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 13

Beschlussempfehlung:

 

Es wird empfohlen, Folgendes zu beschließen:

1.    der Gebührenbedarfsberechnung für das Jahr 2009 für die öffentliche Einrichtung „Straßenreinigung“ wird zugestimmt;

2.    die Gebührensätze für das Jahr 2009 bleiben unverändert.

 

 


Sachverhalt:

 

Laut Beschluss aus dem Jahre 1993 ist der Kalkulationszeitraum für die o.a. Einrichtung auf ein Jahr begrenzt, d.h. es ist jährlich eine neue Berechnung zu erstellen. Die Kalkulation für das Jahr 2009 weist folgende Ergebnisse aus:

 

            Reinigungsklasse 1:                                       1,11 €

            Reinigungsklasse 3:                                       9,88 €

 

Die Betriebsergebnisse für das Jahr 2007 ergaben in den Reinigungsklassen 1 und 3 geringe Überschüsse. Die Überschüsse sind in den Jahren 2009 und 2010 auszugleichen. Seit dem Jahr 2007 betragen die Gebührensätze 1,10 € bzw. 9,85 € je m Straßenfront.

 

Die Gebührenbedarfsrechnung für das Jahr 2009 ergibt nur unwesentliche Änderungen des kostendeckenden Gebührensatzes. Die Gebührensätze können daher für das Jahr 2009 unverändert bleiben.

 

Für die Festsetzung des Gebührensatzes ist der Ortsgesetzgeber zuständig. Grundlage für diese Entscheidung ist eine Gebührenkalkulation, über die zu beschließen ist.