Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 13

Beschlussvorschlag:

 

Es wird empfohlen, die derzeitig gültige Richtlinie der Stadt Lohne zur Förderung des Wohnungsbaues für Familien bis zum 31.12.2010 zu verlängern sowie die Einkommensgrenzen mit Wirkung vom 01.01.2009 um 200 €/Monat für Familien mit einem Kind bzw. 350 €/Monat für jedes weitere Kind zu erhöhen. Die Förderhöchstgrenzen für den Kauf städtischer Wohnbaugrundstücke wird auf 7.000,00 € und für den Kauf städtischer Erbbaugrundstücke auf 3.500,00 € angehoben.


Sachverhalt:

 

Der Rat der Stadt Lohne hat in seiner Sitzung am 20.04.1994 eine Richtlinie zur Förderung des eigengenutzten Wohnraumes für Familien mit Kindern durch die Vergabe städtischer Wohnbaugrundstücke im Wege von Erbbaurechten sowie durch Zuschüsse zum Kaufpreis für solche Grundstücke beschlossen. Diese am 01.05.1994 in Kraft getretene Richtlinie war zunächst bis zum 31.12.1996 befristet und wurde zwischenzeitlich mehrmals verlängert, zuletzt bis zum 31.12.2008. Des Weiteren hat der Rat der Stadt Lohne in seiner Sitzung am 29.04.2003 auch den Kauf städt. Erbbaugrundstücke durch die jeweiligen Erbbauberechtigen in die Richtlinie mit einbezogen. 2007/2008 wurden nach Maßgabe der Richtlinie an 7 Familien insgesamt 23.720,60 € an Zuschüssen zum Kaufpreis gezahlt (2005 = 43.783,68 €; 2006 = 8.872,36 €; 2007 = 12.315,24 €; 2008 = 11.405,36 €).

 

Die Richtlinie der Stadt Lohne zur Förderung des Wohnungsbaues für Familien hat sich in der jetzigen Fassung bewährt, jedoch lagen einige Familien seit der letzten Anpassung der Fördergrenzen wieder nur knapp über der Einkommensgrenze und erhielten somit keine Kaufpreisermäßigung. Auch die zuletzt geförderten Familien lagen weitestgehend im Bereich der Fördergrenzen. Verwaltungsseitig wird daher empfohlen, die Geltungsdauer um 2 weitere Jahre bis zum 31.12.2010 zu verlängern sowie die Einkommensgrenzen um 200 €/Monat für Familien mit einem Kind bzw. 350 €/Monat für jedes weitere Kind mit Wirkung vom 01.01.2009 (Abschluss des Kaufvertrages) zu erhöhen, damit diese mit den Fördergrenzen für städtische Zuschusse zum Erschließungsbeitrag nunmehr übereinstimmen und zudem an die  Einkommensgrenzen des Wohnraumfördergesetzes angepasst werden.

 

Für die Beratung und Beschlussfassung lag den Ausschussmitgliedern eine aktualisierte Richtlinie und eine Übersicht über die Einkommensgrenzen vor. Hierbei ergaben sich im Ausschuss grundsätzliche Fragen zur Zuschussentwicklung und zu den geförderten Familiengrößen. Anhand der Zuschusszahlungen der letzten Jahre wurde verdeutlicht, dass deren Entwicklung mit den derzeit rückläufigen Bauplatzverkäufen in der Regel einhergeht. Im Bereich des Wohnungsbaues sind es in der Regel die Familien mit 2 Kindern, die in den Genuss von Fördermitteln kommen. Familien mit 4 oder mehr Kindern sind eher die Ausnahme.

 

Insgesamt fand die empfohlene Anhebung der Einkommensgrenzen allgemeine Zustimmung. Von einem Ausschussmitglied wurde im Interesse der Gleichbehandlung insbesondere der Familien ab 3 Kindern beantragt, die Förderhöchstgrenzen für den Kauf städtischer Wohnbaugrundstücke auf 7.000,00 € und für den Kauf städtischer Erbbaugrundstücke auf 3.500,00 € anzuheben. Dieser Antrag fand allgemeine Zustimmung.