Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 13

Beschlussempfehlung:

 

Auf dem ehem. Grundstück „Möbel Kröger“ wird von der Stadt Lohne eine Kinderkrippe mit zwei Gruppen und 6 Wohneinheiten errichtet. Die notwendigen Haushaltsmittel werden mit je 1,0 Mio. € im Nachtragshaushalt 2014 und im Haushalt 2015 zur Verfügung gestellt. Um mit dem Vorhaben beginnen zu können, wird einer außerplanmäßigen Ausgabe zugestimmt. Die Vermietung ist im sozialverträglichen Rahmen vorzunehmen.

 


Sachverhalt:

 

 

Die Stadt Lohne hat im Jahre 2013 das o.a. Grundstück zur Größe von 2.919 m² zu einem Preis von 380.000,00 € zuzüglich Nebenkosten erworben, um eine Stadtentwicklung in diesem Bereich mitgestalten zu können.

 

Eine Teilfläche des Grundstücks von ca. 1.100 m² wird für den Neubau einer Kinderkrippe mit zwei Gruppen benötigt. Als Träger soll die an das Grundstück angrenzende, bereits bestehende Kindertagesstätte des Vereins Teddybär e.V. fungieren. Von den politischen Gremien wurde die Einrichtung dieser zusätzlichen Krippengruppen beschlossen.

 

Zur Sicherung von Fördermitteln wurde bereits im November 2013 ein entsprechender Antrag gestellt und mit Bescheid vom 16.12.2013 eine Zuwendung in Höhe von 231.000,00 € bewilligt. Allerdings ist die Baumaßnahme bis zum 31.12.2014 durchzuführen. Da dieser Termin nicht eingehalten werden kann, ist am 13.03.2014 ein Antrag auf Verlängerung des Bewilligungszeitraumes gestellt worden. Mit Bescheid vom 14.05.2014 wurde der Bewilligungszeitraum (Fertigstellung und Abrechnung) bis zum 31.12.2015 verlängert. Vom Landkreis ist eine Zuwendung in Höhe von 84.000,00 € eingeplant.

 

Die Baukosten für das Gebäude mit einer Krippeneinrichtung im Erdgeschoss und insgesamt 6 Wohnungen im 1. Ober- und Dachgeschoss, Parkplätzen, Außenanlagen (Spielplatz) und Einrichtungskosten betragen nach einer Kostenschätzung rd. 2,0 Mio. €. Der Bau der Wohnungen dient der besseren Grundstücksauslastung und Wirtschaftlichkeit und eröffnet die Möglichkeit, Mietwohnungen zur Verfügung zu stellen. Grundsätzlich könnte das Bauvorhaben auch durch einen privaten Investor erstellt werden, allerdings ist dann ein verwaltungs- und zeitaufwendiges Ausschreibungsverfahren notwendig. Wegen der angestrebten Krippenförderung ist insbesondere der Zeitfaktor von Bedeutung. Erfahrungen der Vergangenheit haben gezeigt, dass auch nach Baufertigstellung vielfältige Abstimmungen mit dem Kindergartenbetreiber notwendig sind, die in einer Eigentümerposition wesentlich einfacher zu bewerkstelligen sind. Ob die Vermietung und Verwaltung der Wohnungen durch die Stadt oder eine Wohnungsverwaltungsgesellschaft erfolgt (z. B. Gewobau) und an wen zu welchem Preis vermietet wird, ist noch offen.

 

Das verbleibende Restgrundstück von ca. 1.800 m² soll öffentlich ausgeschrieben und für verschiedene Nutzungen zugänglich sein.

 

Nach verwaltungsseitiger Erläuterung wurde in verschiedenen Wortbeiträgen das Problem fehlender preiswerter Wohnungen in Lohne beleuchtet und beantragt, die Beschlussempfehlung um den Zusatz, die Vermietung „im sozialverträglichen Rahmen“ vorzunehmen, zu ergänzen.