Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 14

Beschlussvorschlag:

 

Der Antrag der SPD-Fraktion auf eine Änderung der Sportförderrichtlinien wird zur Beratung in die Fraktionen/Gruppe verwiesen und im Laufe des Jahres 2014 im Ausschuss für Finanzen, Liegenschaft und Wirtschaftsförderung behandelt.


Sachverhalt:

 

Auf den anliegenden Antrag der SPD-Fraktion wird verwiesen.

 

Die Sportförderrichtlinien wurden letztmalig im Jahre 2012 geändert (75 % Zuschuss für Sanierungsmaßnahmen an stadteigenen bzw. langfristig angepachteten Sportanlagen, höhere Unterhaltungszuschüsse für die Pflege der Sportanlagen).

 

Der Antrag der SPD-Fraktion zielt auf eine grundlegende Änderung der Förderpraxis (Abschaffung der Festbetragsfinanzierung, Gleichstellung aller Sportanlagen, keine Unterscheidung zwischen Neubau/Erweiterungs- und Instandsetzungsmaßnahmen, Anhebung der Förderquote auf generell 75 % für alle Maßnahmen) mit entsprechenden finanziellen Auswirkungen.

 

Sinnvoll erscheint vorab eine Beratung in den Fraktionen/Gruppe und eine Behandlung des Themas im Ausschuss für Finanzen, Liegenschaften und Wirtschaftsförderung im Laufe des Jahres 2014.

 

Von einer Sprecherin der SPD-Fraktion wurde der Antrag vorgestellt. In einer kurzen Diskussion wurden verschiedene Aspekte der Sportförderrichtlinie angesprochen. Verwaltungsseitig wurde mitgeteilt, für die Beratung auch Sportförderrichtlinien anderer Kommunen zu prüfen und aufzulisten und den Antrag im Herbst 2014 wieder auf die Tagesordnung zu setzen.