Beschluss: zur Kenntnis genommen

Sachverhalt:

 

In § 21 der Gemeindehaushalts- und Kassenverordnung (GemHKVO) ist zur Unterstützung der Verwaltungssteuerung und für die Beurteilung der Wirtschaftlichkeit und Leistungsfähigkeit der Kommune entsprechend den örtlichen Bedürfnissen u. a. ein Controlling mit einem unterjährigen Berichtswesen geregelt. Hiermit soll die Möglichkeit eröffnet werden, notfalls Korrekturen in der Haushaltsführung vorzunehmen. Zum Stichtag 31.05.2014 ergibt sich folgender Stand der Haushaltsausführung:

 

 

Ergebnishaushalt

Haushaltsplan

Stand 31.05.2014

Stand 31.05.2013

Ordentliche Erträge

38.214.100,00

14.293.463,00

15.387.659,00

davon

 

 

 

 

 

 

Gewerbesteuer

16.500.000,00

6.781.173,00

9.462.940,00

Gemeindeanteil an der Einkommensteuer

8.800.000,00

2.361.465,00

2.192.562,00

 

 

 

 

 

 

 

Ordentliche Aufwendungen

38.214.100,00

11.676.277,00

11.992.035,00

 

 

 

 

 

 

 

Außerordentliche Erträge

500.000,00

268.201,00

1.149.520,00

Außerordentliche Aufwendungen

200.000,00

0,00

126.251,00

 


 

 

Finanzhaushalt

Haushaltsplan

Stand 31.05.2014

Stand 31.05.2013

Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit

36.109.600,00

13.193.561,00

14.846.774,00

Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit

33.664.600,00

11.426.374,00

12.288.217,00

Einzahlungen für Investitionstätigkeit

5.620.000,00

917.274,00

3.095.499,00

Auszahlungen für Investitionstätigkeit

11.594.500,00

7.991.272,00

3.785.242,00

Einzahlungen für Finanzierungstätigkeit

150.000,00

0,00

0,00

Auszahlungen für Finanzierungstätigkeit

90.000,00

0,00

0,00

 

 

 

 

 

 

 

 

Anmerkungen

 

-       Der Gewerbesteuerhaushaltsansatz für 2014 beträgt 16.500.000,00 €. Die Gewerbesteuerforderungen bis zum Jahresende in Höhe von zurzeit 13.811.058,00 € (Vorjahr: 16.954.518,00 €) liegen ca. 2,7 Mio. unter dem Planansatz. Die von Wirtschaftsinstituten allgemein geäußerten positiven Wirtschaftswachstumsprognosen verfehlen hier bislang ihre Wirkung. Der Haushaltsansatz ist im Nachtragshaushalt möglicherweise zu korrigieren.

 

-       Der hohe Auszahlungsbetrag von ca. 8,0 Mio. für Investitionstätigkeit ist bedingt durch den vorgenommenen Grunderwerb.

 

-       Nichtzahlungswirksame Vorgänge (Abschreibungen, Rückstellungen) wurden bisher im Jahr 2014 nicht verbucht.

 

-       Im Laufe des Jahres eingetretene wesentliche Änderungen bei verschiedenen Ertrags- und Aufwandsansätzen sowie bei Investitionen werden im Nachtragshaushalt bereinigt.

 

-       Die Liquidität, d. h. die Fähigkeit der Stadt Lohne zu jeder Zeit ihren Zahlungsverpflichtungen termingerecht und vollständig nachzukommen, ist auch ohne Kassenkredite gegeben.

 

Nachfragen bezogen sich auf die Entwicklung der Gewerbesteuereinnahmen. Hierzu wurde verwaltungsseitig mitgeteilt, dass trotz guter wirtschaftlicher Entwicklung im Jahre 2013 die Gewerbesteuereinnahmen landesweit um 7,4 % zurückgegangen sind. Auch in Lohne zeigt sich in den Jahren 2012/2013 diese Tendenz, die sich bisher 2014 fortsetzt. Ob im Nachtragshaushalt 2014 der Gewerbesteueransatz in Höhe von 16,5 Mio. € zurückgenommen werden muss, wird die Entwicklung der nächsten Wochen zeigen. Insgesamt ist das Gewerbesteueraufkommen sehr firmenspezifisch geprägt und daher ein allgemeingültiger Grund für diesen Rückgang nicht identifizierbar.