Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 13

Beschlussvorschlag:

 

Das Einvernehmen zur beantragten Errichtung eines Betriebsleiterwohnhauses mit Nebenanlage sowie Nutzungsänderung des bestehenden Betriebsleiterwohnhauses als Hygieneschleuse und in Sozialräume wird erteilt.


 

Die Verwaltung erläuterte, dass auf der landwirtschaftlichen Betriebsstelle Am Sillbruch 10 die Errichtung eines Betriebsleiterwohnhauses mit Nebengebäude (Doppelcarport) als Ersatz für das vorhandene Betriebsleiterwohnhaus sowie Nutzungsänderung des bestehenden Betriebsleiterwohnhauses als Hygieneschleuse und in Sozialräume beantragt sind.

 

Planungsrechtlich wird das Bauvorhaben gem. § 35 Abs. 1 BauGB beurteilt. Danach ist die Erweiterung eines landwirtschaftlichen Vollerwerbsbetriebs um ein Betriebsleiterwohnhaus zulässig.

 

Das Gebäude liegt in der Ortslage Bokern-Ost. Im Flächennutzungsplan ’80 ist das Grundstück als Fläche für die Landwirtschaft ausgewiesen.

 

Die Verwaltung erläuterte, dass zwischenzeitlich festgestellt werden konnte, dass es sich um einen Vollerwerbsbetrieb handele.