Beschluss: mehrheitlich abgelehnt

Abstimmung: Ja: 1, Nein: 12

Beschlussvorschlag:

 

Das Einvernehmen zu der beantragten Betriebsleiterwohnung wird erteilt.


 

Die Verwaltung erläuterte, dass die Errichtung eines Wohnhauses als Betriebsleiterwohnung für eine Baumschule auf dem Grundstück Dreschkamp 8 beantragt wird. Das Grundstück liegt im Außenbereich. Im Flächennutzungsplan ’80 der Stadt Lohne wird das Grundstück als Fläche für die Landwirtschaft ausgewiesen. Eine Baumschule ist gem. § 35 Abs. 1 Nr. 2 BauGB privilegiert. Von der Privilegierung wird auch ein Wohnhaus für den Betriebsleiter erfasst, wenn es denn erforderlich ist.

 

Die von der Landwirtschaftskammer eingeholte Stellungnahme ist als Anlage beigefügt. Danach kann derzeit nicht beurteilt werden, ob der Antragsteller die Voraussetzungen für eine Privilegierung erfüllt.

 

In der Aussprache vertraten verschiedene Ausschussmitglieder die Auffassung, dass die Voraussetzungen für die Erteilung des Einvernehmens zum jetzigen Zeitpunkt nicht gegeben seien, da die nachhaltige Führung eines landwirtschaftlichen Nebenerwerbsbetriebes nicht nachgewiesen wurde.  Dies sei jedoch mit eine der Voraussetzungen für die Erteilung.