Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 13

Beschlussvorschlag:

 

a)    Der Verwaltungsausschuss der Stadt Lohne beschließt die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 147 für den Bereich östlich der Brinkstraße, südlich der Josefstraße.

 

b)    Dem vorgestellten Plankonzept wird zugestimmt. Die Öffentlichkeit ist über die Planung zu unterrichten und den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben.

 


 

Die Verwaltung erläuterte, dass für den Bereich östlich der Brinkstraße und südlich der Josefstraße der Bebauungsplan Nr. 16 „Brinkstraße/Hopener Straße“ von 1965 gilt. Als Art der baulichen Nutzung wird für die Grundstücke Brinkstraße 61 und 61A ein Gewerbegebiet (GE), im Bereich Brinkstraße 63 bis 69 ein allgemeines Wohngebiet (WA) und direkt südlich angrenzend ein Industriegebiet (GI) festgesetzt. Die Festsetzung eines Industriegebietes entlang der Brinkstraße sowie einer isolierten nur ca. 18 m breiten Gewerbefläche in direkter Nachbarschaft zu Wohnnutzungen entsprechen nicht mehr den städtebaulichen Planungszielen für den Bereich Brinkstraße/Josefstraße.

 

Auf dem Grundstück Brinkstraße 71 (ehem. Möbel Kröger) ist die Errichtung eines Gebäudes für eine Kinderkrippe/Kindergarten im Erdgeschoss und mehrere Wohneinheiten in den Obergeschossen geplant. Aufgrund der in der näheren Umgebung vorhandenen Nutzungsstrukturen von Wohn-/Geschäftshäusern, Gemeinbedarfseinrichtungen und Einzelhandel soll dieser Bereich zukünftig als Mischgebiet (MI) ausgewiesen werden. Da das Grundstück Brinkstraße 61A der östlich angrenzenden Wohnbebauung Josefstraße/Am Mühlenkamp zugeordnet wird, ist hier die Festsetzung eines allgemeinen Wohngebietes (WA) sinnvoll.

 

Die Verwaltung empfiehlt, zur planungsrechtlichen Neuordnung dieses Bereichs den Bebauungsplan Nr. 147 im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB aufzustellen.

 

In der Aussprache regte ein Ausschussmitglied an, ältere Bebauungspläne hinsichtlich ihrer Festsetzung auf gewerbliche Nutzung im Erdgeschoss zu überprüfen und nannte als Beispiel den Bereich der neu errichteten Wohn- und Geschäftshäuser in der Brinkstraße. Die Verwaltung teilte dazu mit, dass es bei der Aufstellung des betreffenden Bebauungsplanes städtebauliches Ziel gewesen sei, im Erdgeschoss eine gewerbliche Nutzung zu realisieren. Bürgermeister Gerdesmeyer führte dazu aus, dass es in Zukunft durchaus vorstellbar sei, auch im Erdgeschoss Wohnen festzusetzen.