Die Verwaltung teilte mit, dass im Zusammenhang mit der Erneuerung des Bahnüberganges von der Deutschen Bahn ein Schutzgitter im nordöstlichen „Knickbereich“ der Jägerstraße eingebaut wird, damit Radfahrer davon abgehalten werden, an dieser die Stelle die Straße zu queren. Nach den Richtlinien der Deutschen Bahn darf es nicht vorkommen, dass ein LKW beim Rechtsabbiegen in die Jägerstraße auf dem Bahnübergang warten muss, bis ein Radfahrer an dem Fahrzeug vorbeigefahren ist.

 

Aus diesem Grund soll ab Höhe der Wangerooger Straße ein Radfahrschutzstreifen markiert werden um dem Radfahrer hier die Gelegenheit zu geben, auf die Fahrbahn der Jägerstraße zu wechseln um den Bahnübergang auf der Fahrbahn zu queren und direkt auf dem vorhandenen Radfahrschutzstreifen auf der Voßbergstraße weiter zu fahren.

 

Des weiteren ist für die Nebenanlagen der Jägerstraße (vom Bahnübergang bis zur Vechtaer Straße) die Benutzungspflicht (gemeinsamer Geh-/Radweg) aufgehoben worden. Stattdessen erfolgt die Beschilderung als Gehweg mit dem Zusatz „Radfahrer frei“. Der Radfahrer hat somit die Wahl den Gehweg zu benutzen oder die Fahrbahn.