Die Verwaltung teilte mit, dass die südliche Nebenanlage bislang als benutzungspflichtiger Geh-/Radweg ausgewiesen war. Diese Benutzungspflicht wurde aufgehoben da es sich hier um eine Nebenanlage mit getrennter Pflasterung handelt (sog. „anderer Radweg“). Der Radfahrer hat nunmehr die Wahl, diese Nebenanlage zu benutzen oder die Fahrbahn.