Die Verwaltung teilte mit, dass die Benutzungspflicht (gemeinsamer Geh-/Radweg) auf der Südseite aufgehoben wurde. Stattdessen ist auf beiden Seiten der Küstermeyerstraße die Beschilderung Gehweg mit Zusatz „Radfahrer frei“ angeordnet worden.

 

Ein Ausschussmitglied wies in diesem Zusammenhang auf parkende Fahrzeuge auf dem Gehweg hin, welche Radfahrer behindern.