Die südliche Nebenanlage war von der Bakumer Straße bis zum Bahnübergang als gemeinsamer Geh-/Radweg (in beiden Richtungen) ausgewiesen. Diese Benutzungspflicht wurde aufgehoben. Stattdessen ist die Beschilderung Gehweg mit Zusatz „Radfahrer frei“ (von der Bakumer Straße bis Jägerstraße) angeordnet worden (in Fahrtrichtung Rechts).