Sitzung: 11.09.2014 Ausschuss für Finanzen, Liegenschaften und Wirtschaftsförderung
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 13
Vorlage: 20/105/2014
Beschlussempfehlung:
Es wird empfohlen, der überplanmäßigen Ausgabe gem. § 58 Abs. 1 Nr. 9 in Verbindung mit § 117 NKomVG zuzustimmen.
Sachverhalt:
Die Haushaltsansätze im Budget B2 / 01 betrugen für das Jahr 2014
Bezeichnung |
Ansatz 2013 |
Ergebnis 2013 |
Überplanmäßiger Mittelbedarf |
Budget B2/01 (Zuschüs – ordentliches Ergebnis – |
16.791.500,00 € |
16.585.797,82 € |
-,-- € |
– außerordentliches Ergebnis – |
0,00 € |
433.740,90 € |
-,-- € |
Summe |
16.791.500,00 € |
17.019.583,72 € |
228.038,72 € |
Das Rechnungsprüfungsamt bezieht
erstmals in die Ermittlung über- und außerplanmäßiger Ausgaben das
außerordentliche Ergebnis ein. Außerordentliche Aufwendungen sind nicht planbar
und im Jahr 2013 bei dem o. a. Budget durch den Brandschaden bei der
Grundschule Brockdorf (rd. 260.000,00 €) und aus Abrechnungen vergangener Jahre
im Schul- und Kindergartenbereich entstanden (periodenfremd). Die Aufwendungen
bei der Grundschule Brockdorf wurden durch Versicherungsleistungen komplett er
Die
überplanmäßigen Aufwendungen waren unvorherge