Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 13

Beschlussempfehlung:

 

Es wird empfohlen, der überplanmäßigen Ausgabe gem. § 58 Abs. 1 Nr. 9 in Verbindung mit § 117 NKomVG zuzustimmen.

 


Sachverhalt:

 

Die Haushaltsansätze im Budget B2 / 01 betrugen für das Jahr 2014

 

Bezeichnung

Ansatz 2013

Ergebnis 2013

Überplanmäßiger Mittelbedarf

Budget B2/01

(Zuschüsse, Kreis-, Finanzausgleichs-, Gewerbesteuer-, Entschuldungsumlage)

– ordentliches Ergebnis –

16.791.500,00 €

16.585.797,82 €

-,-- €

– außerordentliches Ergebnis –

0,00 €

433.740,90 €

-,-- €

Summe

16.791.500,00 €

17.019.583,72 €

228.038,72 €

 

Das Rechnungsprüfungsamt bezieht erstmals in die Ermittlung über- und außerplanmäßiger Ausgaben das außerordentliche Ergebnis ein. Außerordentliche Aufwendungen sind nicht planbar und im Jahr 2013 bei dem o. a. Budget durch den Brandschaden bei der Grundschule Brockdorf (rd. 260.000,00 €) und aus Abrechnungen vergangener Jahre im Schul- und Kindergartenbereich entstanden (periodenfremd). Die Aufwendungen bei der Grundschule Brockdorf wurden durch Versicherungsleistungen komplett ersetzt.

 

 

Die überplanmäßigen Aufwendungen waren unvorhergesehen und unabweisbar, ihre Deckung ist gewährleistet.