Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 13

Beschlussempfehlung:

 

Es wird vorgeschlagen, dem Rat der Stadt Lohne zu empfehlen, die 1. Nachtragssatzung und den 1. Nachtragshaushaltsplan für das Jahr 2014 in der vorliegenden Fassung zu beschließen.

 


Sachverhalt:

 

Die Veränderung der veranschlagten Erträge / Einzahlungen und Aufwendungen / Aus-Zahlungen erfordert den Erlass einer 1. Nachtragssatzung für das Haushaltsjahr 2014.

 

Nach dem anliegenden Entwurf verringern sich im Ergebnishaushalt die ordentlichen Aufwendungen von 38.214.100,00 Euro auf 37.690.600,00 Euro (- 523.500,00 €). Der Ergebnishaushalt weist einen Überschuss in Höhe von 85.400,00 Euro aus. Die außerordentlichen Erträge und Aufwendungen in Höhe von 500.000,00 € und 200.000,00 € bleiben unverändert.

 

Der Gesamtbetrag der Einzahlungen verändert sich von 41.879.600,00 Euro auf 41.469.100,00 Euro und der Auszahlungen von 45.349.100,00 Euro auf 47.632.100,00 Euro (+ 2.283.000,00 €).  Die Liquidität ist gesichert.

 

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitions-Fördermaßnahmen (Kreditermächtigung) in Höhe von 150.000,00 Euro (Kreisschulbaukasse) bleibt unverändert.

 

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von 2.175.000,00 € erhöht sich auf 7.675.000,00 Euro.

 

Die übrigen Bestimmungen der Haushaltssatzung bleiben unverändert. Wesentliche Veränderungen von Haushaltsansätzen sind im Vorbericht erläutert.

 

Wichtige Änderungen gegenüber dem Ursprungshaushalt sind:

 

  • der Überschuss im Ergebnishaushalt verringert sich von 665.400,00 € auf 85.400,00 € (- 580.000,00 €)

 

  • die Steuereinnahmen insgesamt verringern sich um 500.000,00 € auf 29.580.000,00 €, wobei bei der Gewerbesteuer ein Minus von 1,0 Mio. € und beim Einkommensteueranteil ein Zuwachs von 400.000,00 € zu verzeichnen ist

 

  • die Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen ändern sich mit dem Gesamtbetrag von 5.077.500,00 € nur geringfügig, jedoch sind größere Zu- und Abgänge zu verzeichnen, die auf Seite 4 des Vorberichtes dargestellt sind

 

  • die Finanzausgleichsumlage verringert sich von 550.000,00 € auf 385.000,00 € (- 165.000,00 €). Bei Anwendung der tatsächlichen Einwohnerzahl (nicht der Zensuszahl) würde die Zahlung nur rd. 150.000,00 € betragen.

 

  • eine Vielzahl von Änderungen sind im Bereich der Investitionen eingetreten (S. 6/7 des Vorberichtes). Beispielhaft wurde auf den Krippenneubau an der Brinkstraße mit einem Teilbetrag von 1,0 Mio. € und den Neubau der Sporthalle (- 1,8 Mio. € wg. Verschiebung in das Jahr 2015) hingewiesen.

 

  • der Ansatz für den Erwerb künftiger Wohnbau- und Gewerbeflächen erhöht sich um 3,5 Mio. auf 8,5 Mio. €

 

  • für bereits 2014 beschlossene, aber erst 2015 zahlungswirksam werdende Grundstückskäufe, ist eine Verpflichtungsermächtigung in Höhe von 5,0 Mio. € notwendig. Insgesamt erhöhen sich die Verpflichtungsermächtigungen von 2.175.000,00 € auf 7.675.000,00 €

 

  • der Finanzmittelfehlbetrag des Nachtragshaushaltes beträgt 6.163.000,00 €. Entsprechend verringern sich die liquiden Mittel.

 

In der Diskussion wurden Auswirkungen auf den Haushalt 2015 angesprochen. Hierzu wurde verwatungsseitig berichtet, dass der Haushaltsentwurf 2015 zeigen wird, welche Schlussfolgerungen auf der Einnahme- bzw. Ausgabeseite zu ziehen sind.