Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 11, Enthaltungen: 3

Beschlussvorschlag:

 

Die Sanierung der Tennishallenbeleuchtung mit Baukosten von voraussichtlich rd. 103.000,00 € wird im Jahr 2014 durchgeführt. Der Tennisverein hat sich an dem Defizit (Baukosten abzüglich Bundeszuschuss) mit einem Anteil von 25 % zu beteiligen.


Sachverhalt:

 

Wie bereits den Gremien mitgeteilt, hat die Stadt Lohne als Grundstückseigentümer aus Bundesmitteln eine Zuwendung für die Sanierung der Tennishallenbeleuchtung beantragt. Mit Bescheid vom 31.07.2014 wurde eine Zuwendung in Höhe von 30 % der zuwendungsfähigen Kosten, höchstens jedoch 29.016,00 € bewilligt. Die Baumaßnahme ist im Zeitraum 01.10.2014 – 30.09.2015 durchzuführen. Eine Auszahlung des Förderbetrages erfolgt in den Jahren 2015 (23.213,00 €) und 2016 (5.803,00 €).

 

Der Tennisverein Lohne e. V. als Pächter und Betreiber der Tennishalle kann durch den Austausch der Beleuchtung (über 25 Jahr alt) eine Reduzierung des Stromverbrauches um rd. 60 % (von rd. 50.000 kWh/a auf rd. 29.000 kWh/a) erreichen mit entsprechender CO2-Einsparung. Zudem wird die Ausleuchtung wesentlich verbessert. Aus Wirtschaftlichkeitsgründen möchte der Tennisverein die Baumaßname noch in diesem Jahr verwirklichen. Die Förderbestimmungen erfordern eine Umsetzung durch die Stadt Lohne und eine Abwicklung über den städtischen Haushalt.

 

Nach den Sportförderrichtlinien ist bei Sanierungsmaßnahmen an stadteigenen Gebäuden eine Kostenverteilung von 75 % (Stadt) und 25 % (Verein) vorgesehen. Hiernach ergibt sich nach der Kostenermittlung folgende Finanzierung:

 

Baukosten einschl. Ing.-Leistungen                                            102.935,00 €

./. Bundeszuschuss                                                                       29.016,00 €

                                                                                                       73.919,00 €

 

hiervon Stadt Lohne (75 %)                                                          55.439,25 €

hiervon Tennisverein (25 %)                                                         18.479,75 €

 

Maßgeblich für den Kostenanteil des Tennisvereins sind die tatsächlichen Baukosten. Im Nachtragshaushalt 2014 ist die Baumaßnahme enthalten.

 

Der Vorlage wurde ohne weitere Diskussion zugestimmt.