Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 6, Nein: 3, Enthaltungen: 4

Beschlussvorschlag:

 

Unter der Voraussetzung, dass die noch offenen Fragen (wie z. B. tatsächlicher Entfall des Warnsignals, Erreichbarkeit der landwirtschaftlichen Flächen) geklärt werden können, sollen die Bahnübergänge Dobbenweg und Gemeindestraße Nr. 533 für den Kfz-Verkehr geschlossen und mit einer Umlaufsperre versehen werden.


Die Verwaltung erläuterte, dass an den Bahnübergängen Dobbenweg und dem Verbindungsweg zwischen Möhlendamm und Dobbenweg (Gemeindestraße Nr. 533) seit März 2014 wieder mit einem Warnsignal auf das Herannahen des Zuges hingewiesen wird. Die Bewohner der „Inselsiedlung“ und Anlieger des Dobbenweges haben daher beantragt, die Bahnübergänge für den Kfz-Verkehr zu schließen, da dann auf das Warnsignal verzichtet werden kann. Der Antrag ist dem Protokoll als Anlage beigefügt.

 

Nach den Richtlinien der Bundesbahn kann bei schwachem Verkehr auf das Warnsignal verzichtet werden. Im Bereich des Dobbenweges wurde darauf hin eine Verkehrszählung durchgeführt mit dem Ergebnis, das etwa 73 Fahrzeuge (etwa die Hälfte davon Fahrräder) den Bahnübergang täglich queren. Über dieses Ergebnis wurde die Bundesbahn informiert. Gleichwohl ist die Bundesbahn der Auffassung, dass ein Verzicht auf das Warnsignal nur dann in Betracht kommt, wenn die Bahnübergänge aufgehoben oder mit einer Umlaufsperre (wie an den Bahnübergängen Falkenweg in Hopen und Deichstraße) versehen werden.

 

Die Anwohner des Dobbenweges und Landwirte, die zu ihren Flächen wollen, müssten dann Umwege in Kauf nehmen. Andererseits ist es im allgemeinen Interesse, dass Bahnübergänge gesichert werden.

 

In der Aussprache vertrat ein Ausschussmitglied die Auffassung, dass bei Abwägung der Vorteile (Warnsignal entfällt) und Nachteile (z. B. fahren von Umwegen) die Nachteile überwiegen. Eine Sperrung sollte daher nicht erfolgen.

 

Andere Ausschussmitglieder vertraten die Auffassung, dass zunächst mit der Bundesbahn zu klären sei, ob das Warnsignal tatsächlich entfalle, wenn die Bahnübergänge mit einer Umlaufsperre versehen werden. Bürgermeister Gerdesmeyer führte dazu aus, dass diese Frage selbstverständlich geklärt werden müsse.

 

Ein Ausschussmitglied fragte an, ob die Betroffenen (z. B. Landwirte) über die beabsichtigte Sperrung informiert worden seien. Die Verwaltung führte dazu aus, dass zunächst im Ausschuss der grundsätzliche Beschluss für eine Sperrung gefasst werden sollte.

 

Im Laufe der Diskussion stellten verschiedene Ausschussmitglieder angesichts der offenen Fragen den Antrag, die Angelegenheit zurück zu stellen.

 

Diesen Antrag lehnte der Ausschuss mit 6 Jastimmen, 7 Neinstimmen ab.

 

Daraufhin fasste der Ausschuss den nachfolgenden