Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 10, Nein: 2, Enthaltungen: 1

Beschlussvorschlag:

 

Dem Bau einer Lichtsignalanlage für Fußgänger im Bereich Heinz-Dettmer-Stadion wird zugestimmt.


Die Verwaltung erläuterte, dass die Neufassung der Straßenverkehrsordnung vorsieht, dass die Benutzung von in Fahrtrichtung links angelegten Radwegen grundsätzlich nicht angeordnet werden soll. Vorhandene Radwege mit dieser Beschilderung sind zu überprüfen und die linksseitige Benutzungspflicht ist gegebenenfalls aufzuheben. Eine beidseitige Benutzungspflicht – wie z. B. an der Steinfelder Straße ab Höhe Schützenhof/Heinz-Dettmer-Stadion stadteinwärts – ist widersprüchlich und die linksseitige Benutzungspflicht muss aufgehoben werden. Zuständig für die Anordnung/Aufhebung ist die Straßenverkehrsbehörde des Landkreises Vechta. Diese hat darauf hin die linksseitige Radwegbenutzungspflicht aufgehoben und ab Höhe Heinz-Dettmer-Stadion einen Radfahrschutzstreifen (in Fahrtrichtung Stadtmitte Rechts bis zur Kanalstraße) angeordnet. Ab der Kanalstraße kann der Radfahrer auf der Nebenanlage (sogenannter anderer Radweg ohne Benutzungspflicht) oder auf der Fahrbahn fahren.

 

Für Radfahrer, die vom Kreisverkehr kommend in Richtung Stadtmitte fahren hat das zur Folge, dass diese im Bereich Heinz-Dettmer-Stadion die Fahrbahn queren müssen um dann auf dem Radfahrschutzstreifen stadteinwärts weiter zu fahren. Daher wäre es wünschenswert, in diesem Bereich eine Querungshilfe in Form einer Fußgängerlichtsignalanlage zu errichten. Diese würde gleichzeitig auch allen Besuchern des Heinz-Dettmer-Stadions sowie der übrigen Sportanlagen dienen. Auf entsprechende Anfrage hat die Straßenverkehrsbehörde des Landkreises Vechta signalisiert, dass gegen die Errichtung einer Fußgängersignalanlage im genannten Bereich keine Bedenken bestehen.

 

Für das Teilstück vom Heinz-Dettmer-Stadion bis zur Kanalstraße wäre auch die Anlegung eines Radfahrstreifens, der durch eine durchgezogene Linie von der Fahrbahn abgetrennt wird, möglich. Radfahrstreifen dürfen von Kraftfahrzeugen nicht befahren werden. Zusätzlich könnte der Radfahrstreifen mit einer Rotmarkierung versehen werden. Die Kosten für diese Rotmarkierung würden ca. 19.000,-- € betragen.

 

In der Aussprache wandte sich ein Ausschussmitglied gegen die Errichtung einer Lichtsignalanlage und die Anlegung von Radfahrschutzstreifen. Nach seiner Auffassung seien die Radfahrer stadteinwärts fahrend auf der linken Seite des gut ausgebauten Geh-/Radweges besser aufgehoben. Radfahrschutzstreifen seien keine gute Lösung.

 

Die Verwaltung erläuterte in diesem Zusammenhang die rechtliche Situation und wies darauf hin, dass Radfahrverbände wie z. B. der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club e. V. die Anlegung von Radfahrschutzstreifen und Radfahrstreifen positiv sehen.

 

Bürgermeister Gerdesmeyer führte aus, dass ein gut ausgebauter Geh-/Radweg auf der Ostseite der Steinfelder Straße die bessere Lösung sei, in der erforderlichen Breite jedoch nicht realisiert werden könne.

 

Verschiedene Ausschussmitglieder sprachen sich für die Errichtung einer Lichtsignalanlage in diesem Bereich aus.

 

Ein Ausschussmitglied machte deutlich, dass die Errichtung der Lichtsignalanlage nur erforderlich sei, weil die linksseitige Benutzugspflicht des Geh-/Radweges aufgehoben wurde und der Radfahrer ab hier auf der Fahrbahn gezwungen werde.