Beschluss: zurückgestellt

Abstimmung: Ja: 6, Nein: 5, Enthaltungen: 2

Beschlussvorschlag:

 

Die Verwaltung wird beauftragt, ein Gesamtkonzept (Prioritätenliste) zu erstellen und zu untersuchen, an welchen Stellen in Lohne Fußgängerlichtsignalanlage erforderlich sind.


Für den Bereich Südring/Brettberger Aue ist eine Fußgängersignalanlage beantragt worden. Der Antrag ist dem Protokoll als Anlage beigefügt.

 

Die Straßenverkehrsbehörde des Landkreises Vechta ist dazu um Stellungnahme gebeten worden. Diese hat darauf hin die Verkehrssicherheitskommission beteiligt, die sich am 08.07.2014 vor Ort mit der Situation beschäftigt hat. Den Kommissionsmitgliedern war nicht ersichtlich, dass hier tatsächlich nennenswerter Querungsverkehr erfolgt und daher die Notwendigkeit einer Zählung durch die Polizei nicht gesehen.

 

Nach den Richtlinien wären für die Anordnung einer Fußgängersignalanlage  eine Verkehrsbelastung pro Stunde von 50 bis 100 Fußgängern und über 750 Kraftfahrzeuge erforderlich. Zur Schulwegsicherung wird die Aufstellung einer Fußgängerlichtsignalanlage  bei 30 bis 50 Schülern und 600 Kraftfahrzeugen pro Stunde empfohlen.

 

Im Bereich zwischen Brettberger Aue und Zerhusener Esch wurde 2012 eine Verkehrszählung durchgeführt. Das Verkehrsaufkommen in diesem Bereich betrug seiner Zeit ca. 340 Fahrzeuge/ Stunde (zwischen 06.00 und 18.00 Uhr). Zahlen über den Querungsverkehr liegen nicht vor.

 

Die Verwaltung führte aus, dass nach den Richtlinien Fußgängerlichtsignalanlagen außerhalb geschlossener Ortslagen nur dann angeordnet werden sollen, wenn ganz besondere Verhältnisse dies erfordern. Diese ganz besonderen Verhältnisse liegen hier nicht vor. Verkehrssituationen ähnlich wie im Bereich Südring/Brettberger Aue sind an vielen Stellen in Lohne gegeben. Die Verwaltung schlägt daher vor, ein Gesamtkonzept (Prioritätenliste) zu erstellen und zu untersuchen, an welchen Stellen Fußgängerlichtsignalanlagen erforderlich seien.

 

In der Aussprache vertraten verschiedene Ausschussmitglieder die Auffassung, dass eine Fußgängersignalanlage in diesem Bereich nicht erforderlich sei. Ganz besondere Verhältnisse seien hier nicht zu erkennen, vielmehr seien an anderen Stellen in Lohne Fußgängerlichtsignalanlagen erforderlich.

 

Ein Ausschussmitglied stellte daraufhin den Antrag, die Angelegenheit zurück zu stellen und ein Gesamtkonzept (Prioritätenliste) zu erarbeiten.

 

Der Ausschuss fasste daraufhin den nachfolgenden