Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 13

Beschlussvorschlag:

 

Der Verwaltungsausschuss der Stadt Lohne beschließt die Aufstellung der 65. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Lohne sowie des Bebauungsplanes Nr. 154 „Windpark Krimpenfort“.


Der Verwaltungsausschuss der Stadt Lohne hat in seiner Sitzung am 03.12.2013 beschlossen, dass für den Standort E - Krimpenfort auf Antrag ein Verfahren zur Änderung des Flächennutzungsplanes mit dem Ziel der Ausweisung eines Sondergebietes für Windenergieanlagen eingeleitet wird.

 

Mit Schreiben vom 25.08.2014 beantragt die Arbeitsgemeinschaft Windpark Krimpenfort/ Vechtaer Mark GbR gemeinsam mit der UMania GmbH & Co. Windpark 11 KG, das Verfahren zur Änderung des Flächennutzungsplanes einzuleiten sowie parallel einen entsprechenden Bebauungsplan aufzustellen. Die Übernahme der Planungskosten erfolgt jeweils anteilig durch die Arbeitsgemeinschaft und die UMania GmbH.

 

Die Antragsteller haben sich verpflichtet, Lohner Bürgern die Möglichkeit zu geben, sich an den Investitionen zu beteiligen und für die notwendigen Ausgleichsflächen zu sorgen. Die Verwaltung schlägt daher vor, einen Beschluss zur Änderung des F-Planes und zur Aufstellung eines Bebauungsplanes zu fassen. Einzelheiten wie z. B. der Umfang der notwendigen Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen, der genaue Standort der Anlagen usw. sind im Verfahren zu klären.

 

Ein Ausschussmitglied wies darauf hin, dass einerseits regenerative Energie wünschenswert sei, andererseits dem aber auch die Sorgen der Anlieger und Eingriffe in die Natur entgegenstehen. Er empfahl, die Standortfrage grundsätzlich zu überdenken und Windenergieanlagen in Industrie- und Gewerbegebieten zu planen.

 

Bürgermeister Gerdesmeyer erläuterte das bisherige Verfahren und machte deutlich, dass nunmehr detailliert geprüft werde, ob die Errichtung einer Windkraftanlage in Krimpenfort möglich sei. Sollte sich dabei herausstellen, dass der Planung gravierende Belange entgegenstehen, soll diese nicht weiter verfolgt werden.