Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 12

Beschlussvorschlag:

 

Das Einvernehmen zur Errichtung eines Einfamilienhauses mit überdachter Terrasse und Doppelgarage wird erteilt.


Die Verwaltung erläuterte, dass auf dem Grundstück Ziegelstraße 11 die Errichtung eines Einfamilienhauses mit überdachter Terrasse sowie Doppelgarage beantragt sei.

 

Das Bauvorhaben liegt im Geltungsbereich, für den die Außenbereichssatzung gemäß § 35 Abs. 6 BauGB „Kroge-Ehrendorf Ziegelstraße“ zu beachten ist. Das Bauvorhaben ist grundsätzlich zulässig und gem. § 35 BauGB zu beurteilen.

 

Das Baugrundstück liegt in der Ortslage Ehrendorf und befindet sich im Landschaftsschutzgebiet VEC 032 „Geestrücken mit seinen bewaldeten Gebieten zwischen Vechta und Steinfeld“. Im Flächennutzungsplan ist der Grundstücksbereich als Flächen für die Landwirtschaft ausgewiesen.