Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 12

Beschlussvorschlag:

 

Das Einvernehmen zur beantragten Nutzungsänderung wird erteilt.


Die Verwaltung erläuterte, dass die Nutzungsänderung eines landwirtschaftlichen Mastbullen- und Kälberstalles zum Wohnhaus mit Garage beantragt sei.

 

Das Bauvorhaben ist gem. § 35 Abs. 4 Nr. 1 BauGB zu beurteilen. Die Änderung der bisherigen Nutzung eines landwirtschaftlichen Gebäudeteiles, hier des Mastbullen- und Kälberstalles, ist unter bestimmten Voraussetzungen zulässig. Danach dürfen bei der Umnutzung zu Wohnzwecken neben den bisher zulässigen Wohnungen höchstens drei Wohnungen je Hofstelle entstehen. Außerdem ist eine Verpflichtung zu übernehmen, keine Neubebauung als Ersatz für die aufgegebene landwirtschaftliche Nutzung zu beantragen.

 

Das Gebäude liegt in der Ortslage Nordlohne und ist im Flächennutzungsplan ´80 der Stadt Lohne als Fläche für die Landwirtschaft ausgewiesen.