Sitzung: 25.09.2014 Ausschuss für Jugend, Familien, Senioren und Soziales
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 13
Vorlage: 51/022/2014
Beschlussvorschlag:
Die Mittagsverpflegung in den Horten ist zu bezuschussen. Für den Elternbeitrag wird ein Betrag von 3,-- Euro pro Mahlzeit als Obergrenze festgelegt. Für 2014 wird ggf. entstehenden überplanmäßigen Ausgaben zugestimmt.
Sachverhalt:
Im Rahmen der Einführung der offenen Ganztagsschule ist
bezüglich der Mittagsverpflegung der Kinder ein Betrag von 3,-- Euro pro
Mahlzeit als Obergrenze für den Elternbeitrag beschlossen worden (vgl. Vorlage
40/001/2012).
Für die Schulen, in denen gleichzeitig ein Hort vom Lohner
Jugendtreff betrieben wird, ist aus wirtschaftlichen und praktischen Gründen
geregelt worden, dass die Mittagessen von einer Firma geliefert werden. Dies führt
bei Hortkindern zu einem Kostenbeitrag von mehr als 4,-- Euro pro Mahlzeit
(vorher unter 3,-- Euro), weil die Obergrenze nicht für diese Schüler/innen
gilt.
Da die Kinder der Horte vom Lohner Jugendtreff vielfach aus einkommensschwachen
Familien kommen, ist für die Familien die finanzielle Belastung durch die
Kostenbeiträge für die Mahlzeiten sehr hoch. Es wird daher vorgeschlagen, auch
für die Hortkinder einen Betrag von 3,-- Euro pro Mahlzeit als Obergrenze
festzulegen.
Aus Gründen der Gleichbehandlung sollten die Kinder des Hortes St. Anna in
diese Regelung einbezogen werden. Sie ist für diese Kinder zurzeit jedoch nicht
relevant, weil die Kosten pro Mahlzeit unter dem Betrag von 3,-- Euro liegen.
Beratungsverlauf:
Es wurde durch die Verwaltung ergänzend erklärt, dass die Hortkinder in den Mensen das gleiche Essen einnehmen. Die Zahlen der Schüler, die das reguläre Essen der Mensen nutze, sei relativ gering, da zur Zeit die Essenseinnahme an die Teilnahme des offenen Ganztagsangebotes geknüpft sei. Ziel der Verwaltung sei es, auf die Dauer einen einheitlichen Anbieter mit einem einheitlichen Zuschussbedarf zu finden und eine bessere Verzahnung zwischen dem offenen Ganztagsangebot der Schulen und dem Jugendhilfeanbot der Betreuung herzustellen.