Sitzung: 25.09.2014 Ausschuss für Jugend, Familien, Senioren und Soziales
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 13
Vorlage: 51/024/2014
Beschlussvorschlag:
Die dargelegten Sprachfördermaßnahmen können im Schuljahr 2014/2015 durchgeführt werden. Das jährliche Budget ist auf 100.000 Euro zu erhöhen. Evtl. entstehenden überplanmäßigen Ausgaben im Jahre 2014 wird zugestimmt.
Sachverhalt:
Zur Notwendigkeit von Sprachfördermaßnahmen sind mehrfach
Diskussionen geführt und Beschlüsse gefasst worden. Im Zusammenhang mit der
Bereitstellung des jährlichen Budgets von 40.000 Euro wurde festgelegt, dass
die jeweiligen Maßnahmen im „Jugendausschuss“ vorgestellt und beschlossen
werden (vgl. Vorlage 51/010/2013) und die Konzepte der Sprachfördermaßnahmen
dem Ausschuss vorzustellen sind (vgl. Vorlage 51/014/2014).
Folgende Punkte bedürfen nun einer Klärung:
1. Die
Kreisvolkshochschule führt seit 2012 Deutschkurse für Ausländer durch,
für die vorrangige Angebote nicht ausreichen oder für die es keine anderen
Angebote gibt. Die Kurse haben einen Umfang von rund 400 Unterrichtsstunden und
kosten demnach rund 8.000 Euro. Von der KVHS ist mitgeteilt worden, dass es
weiterhin Interessenten für die Deutschkurse gibt. Dies kann aufgrund der
Anfragen (auch von neu zugezogenen Asylbewerbern) bestätigt werden.
Der Beginn eines neuen Kurses zögert sich leider hinaus, weil aufgrund der Beschlusslage
ohne weiteres keine Kostenzusage gegeben werden kann. Da diese Kurse von der
Stadt angeregt wurden und als niederschwelliges Angebot ausschließlich der
Sprachvermittlung dienen, wird die Vorlage eines schriftlichen Konzeptes als
überzogen angesehen. Damit das Angebot bei fortdauernder Nachfrage
kontinuierlich durchgeführt werden kann, sollte beschlossen werden, dass
gleiche Kurse künftig im Rahmen des Budgets ohne weitere Beschlüsse genehmigt
werden können (ggf. auch parallel, ggf. auch mit einem anderen Bildungsträger).
2. Die
Sprachförderung in den Grundschulen erfolgt jetzt unter Berücksichtigung
des Sprachförderkonzeptes des Landkreises Vechta. Die vom Landkreis
bereitgestellten Mittel müssen jedoch offensichtlich angepasst werden, weil
aufgrund der Vielzahl der förderungsbedürftigen Kinder landkreisweit viele
Kurse einzurichten sind und infolge der gemeinsamen Unterrichtung von Kindern
verschiedener Schulen auch Fahrtkosten entstehen.
In Lohne werden drei Kurse angeboten; es sind Kurse bei der Gertruden-, Ketteler-
und
Da es noch keine Informationen für eine neue Regelung durch den Landkreis
Vechta gibt, die Grundschulen aber im Interesse der Kinder verbindlich planen
müssen, sollte quasi als „Ausfallbürgschaft„ beschlossen werden, dass die Stadt
Lohne die ggf. nicht gedeckten Kosten übernimmt.
3. Die
Sprachförderung für Kinder weiterführender Schulen (Haupt- und
Realschulen, Oberschulen; ohne
4. Die
Sprachfördermaßnahme in der
Die Sprachförderung ist nach Mitteilung der Schulleiterin weiterhin
erforderlich und muss ggf. sogar infolge des Zuzuges weiterer Kinder ausgeweitet
werden. Da Mittel der Schulsozialarbeit nicht mehr zur Verfügung stehen, die
Vermittlung der deutschen Sprache im Interesse der Integration jedoch
unabdingbar erscheint, ist über die künftige Finanzierung der Sprachförderung
zu entscheiden. Die Kosten sollten übernommen werden, soweit keine anderen
Mittel zur Verfügung stehen (z.B. für eine Sprachlernklasse).
5. Regelungen
bei den Sprachfördermaßnahmen sind mitunter kurzfristig erforderlich, wenn
weiterer Förderbedarf ersichtlich ist (z.B. durch Zuzug von Asylbewerbern oder
ausländischen Arbeitnehmer[inne]n) und Unterbrechungen wegen möglicher Folgen
(z.B. Kündigung von Sprachvermittlern beim Bildungswerk) nicht sachdienlich
sind. Die jetzige Beschlusslage ist dann eher hinderlich wegen der notwendigen
Entscheidungen. Es wird daher um eine Änderung gebeten, so dass über bereits
einmal genehmigte Kursangebote (wie z.B. niederschwellige Kurse wie zurzeit bei
der KVHS, Sprachförderkurs für Jugendliche/junge Erwachsene beim Ludgerus-Werk)
verwaltungsseitig im Rahmen des Budgets entschieden werden kann und nicht erneut
beraten werden muss. Die Beratung und Beschlussfassung sollte nur bei neuen
Kurskonzepten und einer Veränderung des Budgets erforderlich sein.
6. Das bisherige Budget für Sprachfördermaßnahmen reicht für die dargelegten und evtl. neu hinzukommenden Sprachfördermaßnahmen nicht aus. Da Sprachfördermaßnahmen nachhaltig in der Integrationsarbeit sind, wird eine Erhöhung des Budgets auf 80.000 Euro pro Jahr vorgeschlagen. Selbstverständlich sollten Fördermittel usw. weiterhin vorrangig eingeworben und eingesetzt werden.
Beratungsverlauf:
Einzelheiten der Vorlage wurden erläutert und insoweit korrigiert
bzw. ergänzt, dass Deutschkurse für Ausländer (Punkt 1) mit 10.000 Euro zu
veranschlagen sind, für Sprachförderung in Grundschulen aufgrund des Zuzuges von
Kindern (u.a. auch von Asylbewerber-Kindern) jetzt schon ein weiterer Kurs in
der
Ein Ausschussmitglied war verwundert über den Vorschlag, einen früheren Beschluss
zu ändern und sich bei der Genehmigung von Sprachfördermaßnahmen den „Einfluss
berauben“ zu lassen. In Wortbeiträgen dazu äußerten Ausschussmitglieder den
Wunsch, sich alle Angebote in der nächsten Ausschusssitzung vorstellen zu
lassen und auch weiterhin regelmäßig über die Weiterbewilligung der Maßnahmen
zu entscheiden. Die Streichung von Punkt b) des Beschlussvorschlages wurde
angeregt.
Es gab verschiedene Fragen zu Zuständigkeiten und zur Finanzierungen einiger Maßnahmen und zur Abgrenzungen zum nachfolgenden Tagesordnungspunkt. Diese Fragen wurden seitens der Verwaltung geklärt. Hinsichtlich der Qualifizierung der Referenten wurde erläutert, dass es sich jeweils um Angebote von Bildungseinrichtungen handelt, denen Rahmenbedingungen hinsichtlich der Kursinhalte und der Qualifikation der Referenten vorgegeben seien.
Allgemein wurde noch einmal die Notwendigkeit von
Sprachfördermaßnahmen für die Integrationsarbeit betont. Die
Ausschussmitglieder waren auch übereinstimmend der Auffassung, dass zuziehende
Kinder in den Grundschulen nicht auf einen freien Platz in den vom Landkreis
Vechta genehmigten Kursen warten sollten; sie sollten kurzfristig an
Sprachfördermaßnahmen teilnehmen können.
Der Beschlussvorschlag wurde dann neu formuliert, so dass einerseits die
Sprachfördermaßnahmen durchgeführt werden können und andererseits Zeit für die
Vorstellung der bestehenden Sprachfördermaßnahmen im Ausschuss bleibt.