Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 13

Beschlussvorschlag:

 

Die dargelegten Sprachfördermaßnahmen können im Schuljahr 2014/2015 durchgeführt werden. Das jährliche Budget ist auf 100.000 Euro zu erhöhen. Evtl. entstehenden überplanmäßigen Ausgaben im Jahre 2014 wird zugestimmt.


Sachverhalt:

 

Zur Notwendigkeit von Sprachfördermaßnahmen sind mehrfach Diskussionen geführt und Beschlüsse gefasst worden. Im Zusammenhang mit der Bereitstellung des jährlichen Budgets von 40.000 Euro wurde festgelegt, dass die jeweiligen Maßnahmen im „Jugendausschuss“ vorgestellt und beschlossen werden (vgl. Vorlage 51/010/2013) und die Konzepte der Sprachfördermaßnahmen dem Ausschuss vorzustellen sind (vgl. Vorlage 51/014/2014).

Folgende Punkte bedürfen nun einer Klärung:

1.      Die Kreisvolkshochschule führt seit 2012 Deutschkurse für Ausländer durch, für die vorrangige Angebote nicht ausreichen oder für die es keine anderen Angebote gibt. Die Kurse haben einen Umfang von rund 400 Unterrichtsstunden und kosten demnach rund 8.000 Euro. Von der KVHS ist mitgeteilt worden, dass es weiterhin Interessenten für die Deutschkurse gibt. Dies kann aufgrund der Anfragen (auch von neu zugezogenen Asylbewerbern) bestätigt werden.

Der Beginn eines neuen Kurses zögert sich leider hinaus, weil aufgrund der Beschlusslage ohne weiteres keine Kostenzusage gegeben werden kann. Da diese Kurse von der Stadt angeregt wurden und als niederschwelliges Angebot ausschließlich der Sprachvermittlung dienen, wird die Vorlage eines schriftlichen Konzeptes als überzogen angesehen. Damit das Angebot bei fortdauernder Nachfrage kontinuierlich durchgeführt werden kann, sollte beschlossen werden, dass gleiche Kurse künftig im Rahmen des Budgets ohne weitere Beschlüsse genehmigt werden können (ggf. auch parallel, ggf. auch mit einem anderen Bildungsträger).

2.      Die Sprachförderung in den Grundschulen erfolgt jetzt unter Berücksichtigung des Sprachförderkonzeptes des Landkreises Vechta. Die vom Landkreis bereitgestellten Mittel müssen jedoch offensichtlich angepasst werden, weil aufgrund der Vielzahl der förderungsbedürftigen Kinder landkreisweit viele Kurse einzurichten sind und infolge der gemeinsamen Unterrichtung von Kindern verschiedener Schulen auch Fahrtkosten entstehen.

In Lohne werden drei Kurse angeboten; es sind Kurse bei der Gertruden-, Ketteler- und Franziskusschule. Die kalkulierten Kosten belaufen sich auf etwa 18.000 Euro (einschl. Fahrtkosten von rund 6.000 Euro). Sofern der Landkreis insgesamt 8.400 Euro für die Kurse und auch die unerwartet hohen Fahrtkosten übernimmt, errechnet sich ein Defizit von rund 3.500 Euro, sonst ggf. auch mehr. Das Defizit ist teilweise auch dem 2. Schulhalbjahr und insoweit dem Jahr 2015 zuzurechnen. Die für ein Defizit eingeplanten Mittel der Schulsozialarbeit nach dem Bildungs- und Teilhabepaket stehen 2015 voraussichtlich nicht mehr zur Verfügung; die Mittel sind dann erschöpft.

Da es noch keine Informationen für eine neue Regelung durch den Landkreis Vechta gibt, die Grundschulen aber im Interesse der Kinder verbindlich planen müssen, sollte quasi als „Ausfallbürgschaft„ beschlossen werden, dass die Stadt Lohne die ggf. nicht gedeckten Kosten übernimmt.

3.      Die Sprachförderung für Kinder weiterführender Schulen (Haupt- und Realschulen, Oberschulen; ohne Stegemannschule Lohne) wird wesentlich über einen Schulverbund geregelt. Die Städte und Gemeinden im Landkreis Vechta beteiligen sich in der Regel anteilig an den Kosten. Die Stadt Lohne hat zuletzt halbjährlich 900 Euro aus Mitteln der Schulsozialarbeit nach dem Bildungs- und Teilhabepaket gezahlt. Da diese Mittel der Schulsozialarbeit künftig nicht mehr zur Verfügung stehen, sollte beschlossen werden, dass die Anteile aus dem Budget gezahlt werden können.

4.      Die Sprachfördermaßnahme in der Stegemannschule wird aufgrund der vielen förderungsbedürftigen Kinder nicht über den Schulverbund geregelt. Für die in Zusammenarbeit mit dem Lohner Jugendtreff organisierte Sprachförderung im Schuljahr 2013/2014 wurden rund 22.000 Euro aus den Mitteln der Schulsozialarbeit nach dem Bildungs- und Teilhabepaket aufgewendet.
Die Sprachförderung ist nach Mitteilung der Schulleiterin weiterhin erforderlich und muss ggf. sogar infolge des Zuzuges weiterer Kinder ausgeweitet werden. Da Mittel der Schulsozialarbeit nicht mehr zur Verfügung stehen, die Vermittlung der deutschen Sprache im Interesse der Integration jedoch unabdingbar erscheint, ist über die künftige Finanzierung der Sprachförderung zu entscheiden. Die Kosten sollten übernommen werden, soweit keine anderen Mittel zur Verfügung stehen (z.B. für eine Sprachlernklasse).

5.      Regelungen bei den Sprachfördermaßnahmen sind mitunter kurzfristig erforderlich, wenn weiterer Förderbedarf ersichtlich ist (z.B. durch Zuzug von Asylbewerbern oder ausländischen Arbeitnehmer[inne]n) und Unterbrechungen wegen möglicher Folgen (z.B. Kündigung von Sprachvermittlern beim Bildungswerk) nicht sachdienlich sind. Die jetzige Beschlusslage ist dann eher hinderlich wegen der notwendigen Entscheidungen. Es wird daher um eine Änderung gebeten, so dass über bereits einmal genehmigte Kursangebote (wie z.B. niederschwellige Kurse wie zurzeit bei der KVHS, Sprachförderkurs für Jugendliche/junge Erwachsene beim Ludgerus-Werk) verwaltungsseitig im Rahmen des Budgets entschieden werden kann und nicht erneut beraten werden muss. Die Beratung und Beschlussfassung sollte nur bei neuen Kurskonzepten und einer Veränderung des Budgets erforderlich sein.

6.      Das bisherige Budget für Sprachfördermaßnahmen reicht für die dargelegten und evtl. neu hinzukommenden Sprachfördermaßnahmen nicht aus. Da Sprachfördermaßnahmen nachhaltig in der Integrationsarbeit sind, wird eine Erhöhung des Budgets auf 80.000 Euro pro Jahr vorgeschlagen. Selbstverständlich sollten Fördermittel usw. weiterhin vorrangig eingeworben und eingesetzt werden.

 

Beratungsverlauf:

 

Einzelheiten der Vorlage wurden erläutert und insoweit korrigiert bzw. ergänzt, dass Deutschkurse für Ausländer (Punkt 1) mit 10.000 Euro zu veranschlagen sind, für Sprachförderung in Grundschulen aufgrund des Zuzuges von Kindern (u.a. auch von Asylbewerber-Kindern) jetzt schon ein weiterer Kurs in der Franziskusschule erforderlich ist und das Budget auf insgesamt 100.000 Euro erhöht werden sollte.

Ein Ausschussmitglied war verwundert über den Vorschlag, einen früheren Beschluss zu ändern und sich bei der Genehmigung von Sprachfördermaßnahmen den „Einfluss berauben“ zu lassen. In Wortbeiträgen dazu äußerten Ausschussmitglieder den Wunsch, sich alle Angebote in der nächsten Ausschusssitzung vorstellen zu lassen und auch weiterhin regelmäßig über die Weiterbewilligung der Maßnahmen zu entscheiden. Die Streichung von Punkt b) des Beschlussvorschlages wurde angeregt.

Es gab verschiedene Fragen zu Zuständigkeiten und zur Finanzierungen einiger Maßnahmen und zur Abgrenzungen zum nachfolgenden Tagesordnungspunkt. Diese Fragen wurden seitens der Verwaltung geklärt. Hinsichtlich der Qualifizierung der Referenten wurde erläutert, dass es sich jeweils um Angebote von Bildungseinrichtungen handelt, denen Rahmenbedingungen hinsichtlich der Kursinhalte und der Qualifikation der Referenten vorgegeben seien.

 

Allgemein wurde noch einmal die Notwendigkeit von Sprachfördermaßnahmen für die Integrationsarbeit betont. Die Ausschussmitglieder waren auch übereinstimmend der Auffassung, dass zuziehende Kinder in den Grundschulen nicht auf einen freien Platz in den vom Landkreis Vechta genehmigten Kursen warten sollten; sie sollten kurzfristig an Sprachfördermaßnahmen teilnehmen können.

Der Beschlussvorschlag wurde dann neu formuliert, so dass einerseits die Sprachfördermaßnahmen durchgeführt werden können und andererseits Zeit für die Vorstellung der bestehenden Sprachfördermaßnahmen im Ausschuss bleibt.