Ein Ausschussmitglied wies darauf hin, dass für Radfahrer im Bereich von Kreisverkehren innerhalb und außerhalb geschlossener Ortschaften unterschiedliche Vorfahrtregelungen gelten. Da dies oft zur Verwirrung unter den Verkehrsteilnehmern führe bat er darum zu prüfen, wie hier Klarheit geschaffen werden könne.