Sitzung: 03.11.2014 Bau-, Verkehrs-, Planungs- und Umweltausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 14
Vorlage: 61/085/2014/1
Beschlussempfehlung:
a)
Der Rat
der Stadt Lohne stimmt den Vorschlägen der Verwaltung zur Behandlung der während
der Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der
Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange vorgetragenen Stellungnahmen unter Abwägung
der öffentlichen und privaten Belange zu.
b)
Der Rat
der Stadt Lohne beschließt den Bebauungsplan Nr. 147 für den Bereich
östlich der Brinkstraße, südlich der Josefstraße der Stadt Lohne als Satzung sowie die Begründung hierzu.
Die Verwaltung erläuterte, dass
der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 147 für den Bereich östlich der
Brinkstraße, südlich der Josefstraße von
der Öffentlichkeit in der Zeit vom 17.10.2014 bis zum 31.10.2014 im Rathaus der
Stadt Lohne eingesehen werden konnte. Den Behörden und sonstigen Trägern
öffentlicher Belange wurde von der Planung Kenntnis gegeben und die Unterlagen
zur Stellungnahme übersandt.
Während dieser Zeit sind lediglich Hinweise eingegangen; Bedenken zur
Planung wurden nicht geäußert. Von der Öffentlichkeit wurde eine Stellungnahme
vorgetragen. Zu den vorgetragenen Hinweisen werden nachfolgende
Empfehlungen gegeben. Stellungnahmen, in denen keine Bedenken zur Planung
geäußert wurden, sind nicht beigefügt.
Landkreis Vechta vom 03.11.2014
Der vom
Landkreis Vechta vorgetragene Hinweis wird zur Kenntnis genommen. Die
Begründung wird entsprechend ergänzt. Im Bebauungsplan Nr. 16 ist für den
südlich angrenzenden Bereich entlang der Brinkstraße bis zur Kanalstraße ein Industriegebiet
(GI) festgesetzt. Auch dieser Bereich soll langfristig an die Darstellungen des
Flächennutzungsplanes angepasst und in Mischgebiet (MI) geändert werden.
Oldenburgisch-Ostfriesischer Wasserverband
vom 17.10.2014
Die Hinweise des OOWV zu den Erschließungsarbeiten, zur Löschwasservorhaltung sowie zur Einhaltung der geltenden Richtlinien werden zur Kenntnis genommen und im Rahmen der Baumaßnahmen berücksichtigt.
Deutsche Telekom Technik GmbH vom 20.10.2014
Der Hinweis der Telekom zu vorhandenen Telekommunikationslinien wird zur
Kenntnis genommen und im Rahmen der Baumaßnahmen berücksichtigt.
ExxonMobil
Production Deutschland GmbH vom 20.10.2014
Der
Hinweis wird zur Kenntnis genommen. Eine direkte Auswirkung auf das vorliegende
Plangebiet durch die öffentlich-rechtlich verliehene Berechtigung zur
Aufsuchung und Gewinnung von Erdöl, Erdgas und anderen bituminösen Stoffen
liegt nicht vor, da für eine konkrete Exploration eine Genehmigung des
Landesamtes für Bergbau, Energie und Geologie erforderlich wäre. Voraussetzung
für eine solche Genehmigung wäre, dass alle übrigen gesetzlichen
Rahmenrichtlinien eingehalten werden. Allein durch die Berücksichtigung der
zulässigen Richtwerte der TA-Lärm wäre eine Suche nach Erdöl, Erdgas und
anderen Kohlenwasserstoffverbindungen im Bereich des Plangebietes nicht
möglich.
Bürger
vom 30.10.2014
Der Anregung des Bürgers zum Verlauf der Baugrenze im Eckbereich Brinkstraße/ Josefstraße wird teilweise gefolgt.
Die Planzeichnung wird dahingehend geändert, dass die Baugrenze nicht rechtwinklig sondern gerade geführt wird. Aus Gründen der Verkehrssicherheit soll auf die Realisierung eines Gebäudes mit Rundbogen im Kreuzungsbereich verzichtet werden, um das erforderliche Sichtdreieck nicht zu beeinträchtigen.
Eine erneute Beteiligung der Öffentlichkeit ist nicht erforderlich, da der betroffene Grundstückseigentümer dem geänderten Verlauf der Baugrenze bereits zugestimmt hat und weitere Belange durch die Änderung nicht betroffen sind.