Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 14

Beschlussempfehlung:

 

a)    Der Rat der Stadt Lohne stimmt den Vorschlägen der Verwaltung zur Behandlung der während der Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange vorgetragenen Stellungnahmen unter Abwägung der öffentlichen und privaten Belange zu.

 

b)    Der Rat der Stadt Lohne beschließt den Bebauungsplan Nr. 147 für den Bereich östlich der Brinkstraße, südlich der Josefstraße der Stadt Lohne als Satzung sowie die Begründung hierzu.


Die Verwaltung erläuterte, dass der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 147 für den Bereich östlich der Brinkstraße, südlich der Josefstraße von der Öffentlichkeit in der Zeit vom 17.10.2014 bis zum 31.10.2014 im Rathaus der Stadt Lohne eingesehen werden konnte. Den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange wurde von der Planung Kenntnis gegeben und die Unterlagen zur Stellungnahme übersandt.

 

Während dieser Zeit sind lediglich Hinweise eingegangen; Bedenken zur Planung wurden nicht geäußert. Von der Öffentlichkeit wurde eine Stellungnahme vorgetragen. Zu den vorgetragenen Hinweisen werden nachfolgende Empfehlungen gegeben. Stellungnahmen, in denen keine Bedenken zur Planung geäußert wurden, sind nicht beigefügt.

 

 

Landkreis Vechta vom 03.11.2014

Der vom Landkreis Vechta vorgetragene Hinweis wird zur Kenntnis genommen. Die Begründung wird entsprechend ergänzt. Im Bebauungsplan Nr. 16 ist für den südlich angrenzenden Bereich entlang der Brinkstraße bis zur Kanalstraße ein Industriegebiet (GI) festgesetzt. Auch dieser Bereich soll langfristig an die Darstellungen des Flächennutzungsplanes angepasst und in Mischgebiet (MI) geändert werden.

 

 

Oldenburgisch-Ostfriesischer Wasserverband vom 17.10.2014

Die Hinweise des OOWV zu den Erschließungsarbeiten, zur Löschwasservorhaltung sowie zur Einhaltung der geltenden Richtlinien werden zur Kenntnis genommen und im Rahmen der Baumaßnahmen berücksichtigt.

 

 

Deutsche Telekom Technik GmbH vom 20.10.2014

Der Hinweis der Telekom zu vorhandenen Telekommunikationslinien wird zur Kenntnis genommen und im Rahmen der Baumaßnahmen berücksichtigt.

 

 

ExxonMobil Production Deutschland GmbH vom 20.10.2014

Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. Eine direkte Auswirkung auf das vorliegende Plangebiet durch die öffentlich-rechtlich verliehene Berechtigung zur Aufsuchung und Gewinnung von Erdöl, Erdgas und anderen bituminösen Stoffen liegt nicht vor, da für eine konkrete Exploration eine Genehmigung des Landesamtes für Bergbau, Energie und Geologie erforderlich wäre. Voraussetzung für eine solche Genehmigung wäre, dass alle übrigen gesetzlichen Rahmenrichtlinien eingehalten werden. Allein durch die Berücksichtigung der zulässigen Richtwerte der TA-Lärm wäre eine Suche nach Erdöl, Erdgas und anderen Kohlenwasserstoffverbindungen im Bereich des Plangebietes nicht möglich.

 

 

Bürger vom 30.10.2014

Der Anregung des Bürgers zum Verlauf der Baugrenze im Eckbereich Brinkstraße/ Josefstraße wird teilweise gefolgt.

 

Die Planzeichnung wird dahingehend geändert, dass die Baugrenze nicht rechtwinklig sondern gerade geführt wird. Aus Gründen der Verkehrssicherheit soll auf die Realisierung eines Gebäudes mit Rundbogen im Kreuzungsbereich verzichtet werden, um das erforderliche Sichtdreieck nicht zu beeinträchtigen.

 

Eine erneute Beteiligung der Öffentlichkeit ist nicht erforderlich, da der betroffene Grundstückseigentümer dem geänderten Verlauf der Baugrenze bereits zugestimmt hat und weitere Belange durch die Änderung nicht betroffen sind.