Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 1

Beschlussvorschlag:

 

In der Steinfelder Straße ist vom Heinz-Dettmer-Stadion bis zur Einmündung Kanalstraße ein Radfahrschutzstreifen anzulegen und rot zu markieren.


Die Verwaltung erläuterte, dass neben der Steinfelder Straße stadtauswärts auf der rechten Seite ab der Einmündung Burgweg/Kanalstraße ein benutzungspflichtiger Geh- und Radweg, für den auch für die Gegenrichtung eine Benutzungspflicht (für Radfahrer) vorgeschrieben ist verläuft.

 

Auf der linken Seite verläuft ein gemeinsamer Geh- und Radweg, für den stadteinwärts ebenfalls eine Benutzungspflicht für Radfahrer angeordnet ist.

 

Damit besteht stadteinwärts sowohl für den linksseitigen als auch für den rechtsseitigen Radweg eine Benutzungspflicht. Um diese widersprüchliche Beschilderung aufzuheben, hat die Verkehrsbehörde des Landkreises Vechta nunmehr die Ausschilderung des Radweges auf der linken Seite (stadteinwärts) für die Gegenrichtung und die Ausschilderung des Gehweges auf der rechten Seite als benutzungspflichtiger Radweg aufgehoben und dafür die Anlegung eines Radfahrschutzstreifens stadteinwärts ab dem Stadion auf der rechten Seite angeordnet.

 

Die (bislang noch nicht umgesetzte) Anordnung der Verkehrsbehörde entspricht den Verwaltungsvorschriften zur Straßenverkehrsordnung wonach „Die Benutzung von in Fahrtrichtung links angelegten Radwegen in Gegenrichtung ist insbesondere innerhalb geschlossener Ortschaften mit besonderen Gefahren verbunden und soll deshalb grundsätzlich nicht angeordnet werden.“

 

Die von der Verkehrsbehörde getroffene Regelung ist mit den getroffenen  Regelungen für den Bergweg, die Dinklager Straße, die Bakumer Straße, Märschendorfer Straße und die Lindenstraße vergleichbar, nur dass hier überwiegend baulich angelegte Radwege vorhanden sind.

 

Auch im Interesse einer einheitlichen Regelung ist es daher sinnvoll die Benutzungspflicht für die Gegenrichtung aufzuheben, zumal auch die örtlichen Verhältnisse die Anlegung eines Radfahrschutzstreifens zulassen. Radfahrschutzstreifen sind ein probates Mittel die Sicherheit und den Komfort für Fahrradfahrer zu erhöhen.

 

Radfahrstreifen und Radfahrschutzstreifen

 

-       Bieten hohen Fahrkomfort und die Möglichkeit schnell voranzukommen

-       Fahrradfahrer sind für Autofahrer besser zu sehen, besonders an Kreuzungen und Zufahrten. Diese sind bei Radwegen der häufigste Unfallort

-       Konflikte zwischen Fußgängern und Radfahrer werden vermieden, wie sie auf Radwegen oder bei erlaubter Nutzung des Gehweges vorkommen können

-       Radfahrer fahren weniger häufig in der falschen Richtung, d.h. links.
Linksfahrende Radfahrer sind überdurchschnittlich oft an Unfällen beteiligt.

 

Radfahrschutzstreifen sind bereits an mehreren Straßen im Stadtgebiet angelegt.

 

Radfahrschutzstreifen werden durch eine unterbrochene Linie von der Fahrbahn abgegrenzt. Damit sie sich besser von der Fahrbahn abheben, können sie rot markiert werden. Nach einer eingeholten Preisanfrage würde dies etwa 19.000 € kosten.

 

Durch die beschlossene Errichtung einer Fußgängersignalanlage in Höhe des Stadions haben Fahrradfahrer die Möglichkeit, die Fahrbahn sicher zu überqueren.

Langfristiges Ziel sollte es sein, in dem Teilstück der Steinfelder Straße zwischen dem Kreisverkehrsplatz und dem Stadion ebenfalls einen Radweg anzulegen.

 

Ein Ausschussmitglied vertrat die Auffassung, dass der Geh-/Radweg auf der Westseite weiter in beiden Richtungen befahren werden sollte und wandte sich gegen die Anlegung eines Radfahrschutzstreifens.

 

Ein Ausschussmitglied wies in diesem Zusammenhang auf die gesetzliche Regelung hin und sprach sich dafür aus, auch im Sinne einer einheitlichen Regelung, einen Radfahrschutzstreifen anzulegen. Aufgrund der besonderen örtlichen Verhältnisse sollte dieser in rot markiert werden.