Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 1, Enthaltungen: 3

Beschlussvorschlag:

 

Die Verwaltung wird beauftragt, bei der Straßenverkehrsbehörde einen Antrag auf Errichtung einer Fußgängersignalanlage im Bereich Bakumer Straße/Voßbergstraße zu stellen. Die Kosten für den Bau  und die Unterhaltung der Anlage trägt die Stadt Lohne.


Die Verwaltung erläuterte, dass für den Bereich Bakumer Straße/Voßbergstraße die Errichtung einer Fußgängersignalanlage beantragt wurde. Da es sich bei der Bakumer Straße um eine Landesstraße handelt, erfolgte zunächst eine Verkehrszählung durch die Straßenmeisterei Vechta um zu klären, ob die erforderlichen Querungszahlen erreicht werden. Das Zählergebnis wurde von der Verkehrssicherheitskommission erörtert. Festgestellt wurde, dass die erforderlichen Querungszahlen bei weitem nicht erreicht werden.

 

Nach den Richtlinien wären für die Anordnung einer Fußgängersignalanlage eine Verkehrsbelastung pro Stunde von 50 bis 100 Fußgängern und über 750 Kraftfahrzeuge erforderlich. Zur Schulwegsicherung wird die Aufstellung einer Fußgängerlichtsignalanlage  bei 30 bis 50 Schülern und 600 Kraftfahrzeugen pro Stunde empfohlen.

 

Die Straßenverkehrsbehörde des Landkreises Vechta hat den Antrag daher abgelehnt.

 

Die Fußgängersignalanlage könnte möglicherweise dennoch errichtet werden, wenn die Stadt Lohne die Kosten für den Bau und die Unterhaltung der Anlage übernimmt.

 

Unter dem Gesichtspunkt, dass derartige Fußgängersignalanlagen einen hohen Schutz für die querenden Personen darstellen und zum anderen aber auch eine geschwindigkeitsmindernde Wirkung zeigen, sollte die Anlage besonders an dieser Stelle errichtet werden.

 

Von der Verwaltung wird daher vorgeschlagen, einen entsprechenden Antrag bei der Straßenverkehrsbehörde zu stellen und die Kostenübernahme zu erklären.

 

In der Aussprache wiesen verschiedene Ausschussmitglieder darauf hin, dass lt. Verkehrssicherheitskommission und Straßenverkehrsbehörde eine Fußgängerlichtsignalanlage an dieser Stelle nicht erforderlich sei und warfen die Frage auf, ob es zweckmäßig sei, dennoch eine Anlage zu errichten.

 

Ein anderes Ausschussmitglied verwies darauf, dass lediglich im Bereich Wiesenstraße eine Fußgängersignalanlage vorhanden sei und deshalb eine zweite Anlage im Bereich Voßbergstraße sinnvoll sei.