Beschluss: zurückgestellt

Abstimmung: Ja: 13

Beschlussvorschlag:

 

Die Entscheidung über die Erteilung des Einvernehmens wird zurückgestellt.


Die Verwaltung erläuterte, dass auf der Hofstelle Stienen Berg 7 u. 9 vor längerer Zeit ein Teilgrundstück mit 2 Flurstücken und einem aufstehenden Schweinemaststall abgetrennt worden sei.

 

Der neue Eigentümer beantragt auf dem Betriebsgrundstück die vorhandenen Güllelagerstätten zu erweitern bzw. innerhalb des Stallgebäudes in einem Teilbereich zu ändern. Geplant ist auf der östlichen Giebelseite des Stalles eine Güllegrube mit einem Volumeninhalt von ca. 220 m³ zu errichten. Des weiteren soll nördlich des Stalles ein Güllehochbehälter mit Abfüllplatz und Auffangbehälter errichtet werden.

 

Der Güllebehälter hat eine Höhe von ca. 5 m oberhalb des Geländes, einen Außendurchmesser von 15 m und ein Volumen von ca. 1.190 m³. Der Güllehochbehälter wird mit einer Betondecke abgedeckt und ca. 1,20 m tief in das Gelände eingegraben. Im Rahmen dieser Baumaßnahme wird die Anfahrt des Behälters sowie der Güllegrube durch eine weitere Schotterfläche gewährleistet.

 

Auf der Betriebsstelle werden im Mastschweinestall 724 Schweine gehalten.

 

Die Betriebsstelle liegt im Außenbereich der Stadt Lohne in der Ortslage Südlohne und ist im Flächennutzungsplan als Fläche für die Landwirtschaft ausgewiesen. Die von der Anlage/Betriebsstelle ausgehenden Immissionen werden durch die beantragte Änderung nicht erhöht. Von daher bestehen bezüglich einer Genehmigungserteilung keine Bedenken. Das Bauvorhaben ist gem. § 35 BauGB zu beurteilen.

 

Die Verwaltung teilte mit, dass zwischenzeitlich festgestellt wurde, dass die Erschließung nicht gesichert ist da es an einem Wegerecht fehlt. Die Verwaltung schlägt daher vor, die Angelegenheit bis zur Klärung zurück zu stellen.