Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 13

Beschlussvorschlag:

 

Das Einvernehmen zur 1. Verlängerung des Genehmigungsbescheides vom 30.11.2011 für einen Zeitraum von einem Jahr wird erteilt.


Die Verwaltung erläuterte, dass auf der landwirtschaftlichen Hofstelle mit Biogasanlage, Dinklager Landstraße 2 der Eigentümer die 1. Verlängerung des Genehmigungsbescheides für die wesentliche Änderung einer Tierhaltungsanlage und Errichtung einer Biogasanlage gem. § 16 BImSchG (Nr. 7.1 Spalte 1 und Nr. 1.4 Spalte 2 b), aa) der 4. BImSchVO mit UVP-Pflicht) beantragt. Die Genehmigung wurde am 30.11.2011 erteilt. Auf der Seite 2 des oben genannten Genehmigungsbescheides, 2. Absatz wird folgendes aufgeführt:

 

Diese Genehmigung erlischt für die Anlage/Anlagenteile, die nicht innerhalb von 3 Jahren nach Bestandskraft dieses Bescheides vollständig in Betrieb genommen worden sind.

 

Auf Antrag kann diese Frist aus wichtigem Grund verlängert werden, wenn dadurch der Zweck des Gesetzes nicht gefährdet wird. Eine eventuelle Verlängerung der Genehmigung ist rechtzeitig vor Ablauf dieser Frist zu beantragen.

 

Beantragt ist mit Schreiben vom 24.11.2014 die 1. Verlängerung der Baugenehmigung. Im Antrag wird u. a. begründet, dass die wesentlichen Teile der Baugenehmigung umgesetzt worden sind und lediglich der Neubau des Ferkelstalles Nr. 18 und der Neubau des Abferkelstalles Nr. 19 b fehlen. Außerdem wird das Zeitfenster von 3 Jahren für die vollständige Umsetzung des Genehmigungsbescheides mit Neubau Schweinemaststall und Biogasanlage als zu gering angesehen. Hinzu sei gekommen, dass der Bauunternehmer im Herbst keine Zeit hatte, die Bauvorhaben zeitnah umzusetzen.

 

Die Hofstelle liegt im Außenbereich der Stadt Lohne in der Ortslage Märschendorf. Im Flächennutzungsplan ist das Grundstück als Fläche für die Landwirtschaft ausgewiesen.

 

In der Aussprache plädierten verschiedene Ausschussmitglieder dafür, die Verlängerung des Bescheides auf ein Jahr zu begrenzen.