Beschluss: mehrheitlich abgelehnt

Abstimmung: Ja: 3, Nein: 11

Beschlussvorschlag:

 

1. Für die Erweiterung des Spielplatzes durch Tische und Sitzmöglichkeiten auch für kleinere Kinder und Rollstuhlfahrer ist von der Errichterfirma ein Angebot einzuholen.

 

Einstimmig beschlossen

Ja-Stimmen: 14

 

2. Die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen, welche kinder- und erwachsenengerechte Toilettenanlage beim Waldspielplatz Rehwiese unter Berücksichtigung der Kosten errichtet werden kann.

 

Mehrheitlich beschlossen

Ja-Stimmen: 12 , Nein-Stimmen: 2

 

3. Auf dem Waldspielplatz Rehwiese soll ein Unterstellplatz errichtet werden.


Ein Sprecher der SPD-Fraktion erläuterte den Antrag und wies ergänzend darauf hin, dass auch über zusätzliche Parkmöglichkeiten für die Spielplatzbesucher nachgedacht werden müsse.

 

Die Verwaltung erläuterte zu

 

1.) dass eine Erweiterung des Spielplatzes durch mehr Tische und Sitzmöglichkeiten angesichts der zur Verfügung stehenden Fläche durchaus möglich sei. Damit notwendige Sicherheitsbereiche eingehalten werden, müssten diese jedoch außerhalb des eigentlichen Spielplatzes aufgestellt werden. Form und Gestaltung sollten gegebenenfalls den vorhandenen Anlagen entsprechen.

 

2.) Wenn kinder- und erwachsenengerechte Toilettenanlagen angeboten werden, sollten sie einen verantwortbaren hygienischen Standard erreichen und die Unterhaltung wirtschaftlich vertretbar sein. Als mögliche Arten von Toiletten kommen in Betracht:

 

A.)  Mobile Einzelzellen-Toiletten (Dixie)

Dixie-Toiletten lassen sich – saisonbedingt - relativ einfach aufstellen und in den Wintermonaten leicht wieder entfernen. Sie verursachen jedoch hohe Kosten für den laufenden Betrieb (häufige und regelmäßige Reinigung), ohne dass ein verantwortbarer hygienischer Standard erreicht wird.

B.)  Komposttoilette für den Dauereinsatz im Außenbereich

Eine Humustoilette für den Gebrauch mit einer größeren Anzahl wechselnder Nutzer birgt hinsichtlich Hygiene und Gerüche Risiken. Fliegenarten wie Pilzmücken, Fruchtfliegen etc. finden hier optimale Lebensbedingungen. Darüber hinaus ist sie in der Unterhaltung aufwendig. Der Einsatz von Kompoststreu ist ebenso erforderlich wie die regelmäßige Entnahme des Rohhumus. Wasser und Strom sind für den Betrieb der WC-Anlage nicht erforderlich, jedoch fehlen diese Elemente für eine Reinigung.

C.)  Kleinkläranlage (vollbiologische Pflanzenkläranlage)

Die Errichtung einer Kleinkläranlage erfordert neben der erforderlichen Fläche für die Dreikammergrube und das möglicherweise erforderliche Nachklärbeet regelmäßige Wartung und eine entsprechende Zuwegung für die Klärschlammabfuhr. Für den Betrieb der Anlage wäre ein Wasser- und Stromanschluss erforderlich.

D.) Entsorgung über eine abflusslose Grube

Als Alternative zur Kleinkläranlage wäre die Entsorgung über eine abflusslose Grube denkbar. Hierbei wäre ebenfalls ein Strom- und Wasseranschluss erforderlich. Lediglich die Abwasserleitung könnte entfallen, dafür wäre jedoch regelmäßig das Abwasser mit einem Saugwagen abzufahren.

E.)  Anschluss an das Abwassernetz

Das Abwasser müsste aufgrund der großen Entfernung und den Höhenunterschied durch eine Druckrohrleitung zum nächst gelegenen Abwasserkanal im Burgweg gepumpt werden. Hierfür wäre ein Wasser- und Stromanschluss erforderlich.

 

Für die unter Punkt C – E erwähnten Ausführungsarten sind bauseitige Toilettenhäuschen zu errichten. Damit ein ausreichender und annehmbarer hygienischer Zustand erreicht wird, ist für alle in Betracht gezogenen Ausführungsarten eine intensive Reinigung und Unterhaltung der Anlagen erforderlich.

 

3.) Für die Anordnung eines Unterstellplatzes muss die Fläche außerhalb der Spielfläche in Betracht gezogen werden, damit notwendige Sicherheitsbereiche auf dem Spielplatz eingehalten werden. Der Unterstellplatz könnte gegebenenfalls mit Sitzbänken ausgestattet werden.

 

In der Aussprache erläuterte Bürgermeister Gerdesmeyer zu 1), dass es durchaus vorstellbar sei, zusätzliche Sitzmöglichkeiten zu schaffen. Hier sollte ein Angebot von der Errichterfirma eingeholt und auch Sitzmöglichkeiten für kleinere Kinder geschaffen werden.

 

Zu 2) führte Bürgermeister Gerdesmeyer aus, dass hier weiterer Klärungsbedarf auch hinsichtlich der Kostenfrage vorhanden sei. Die Verwaltung sollte prüfen, welche Möglichkeiten unter Berücksichtigung der Kosten realisiert werden können.

 

Zu 3) erläuterte Bürgermeister Gerdesmeyer, dass heute eine Grundsatzentscheidung darüber getroffen werden sollte, ob ein Unterstellplatz errichtet werden soll.

 

Verschiedene Ausschussmitglieder vertraten die Auffassung, dass es zwar wünschenswert sei einen Unterstand zu errichten, wiesen aber zugleich auf die möglichen negativen Auswirkungen hin.

 

Ein Ausschussmitglied wies darauf hin, auch Tische anzuschaffen, die für Rollstuhlfahrer geeignet seien.