Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 13

Beschlussvorschlag:

 

Das Einvernehmen zur 2. Verlängerung der Baugenehmigung wird erteilt.


Die Verwaltung erläuterte, dass der Eigentümer der Raststätte Jägerheim, Dinklager Straße 93 die Verlängerung der Baugenehmigung um ein weiteres Jahr für die Erweiterung der Raststätte beantragt. Die Baugenehmigung wurde am 11.01.2011 erteilt. Diese verliert ihre Gültigkeit, wenn innerhalb einer Frist von 3 Jahren nach ihrer Erteilung mit der Ausführung der Baumaßnahme nicht begonnen worden ist (§ 71 NBauO).

 

Der Antragsteller hat erstmals mit Schreiben vom 04.09.2013 die erste Verlängerung der erteilten Baugenehmigung beantragt.

 

Mit einem weiteren Schreiben vom 24.11.2014 ist die zweite Verlängerung der erteilten Baugenehmigung um ein weiteres Jahr beantragt worden.

 

Die Verlängerung der Geltungsdauer einer Baugenehmigung ist an die gleichen Voraussetzungen wie die Neuerteilung gebunden, weil die Verlängerung der Geltungsdauer in der Sache nichts anderes als die Erteilung einer neuen Genehmigung unter erleichterten Verfahrensbedingungen darstellt.