Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 10, Enthaltungen: 3

Ein vertretendes Ausschussmitglied fragte im Vorfeld der Abstimmung, ob es rechtens gewesen sei, dass in der vorherigen Sitzung ein Ausschussmitglied als Vertreter seines Arbeitgebers die Maßnahmen seiner Institution vorgestellt habe. Bürgermeister Gerdesmeyer erläuterte, dass die Teilnahme des betroffenen Ausschussmitgliedes unproblematisch gewesen sei, da es sich um reine Informationen gehandelt habe und zudem hauptsächlich die Kollegin die Maßnahmen vorgestellt habe.

Darüber hinaus bemängelte das Ausschussmitglied, dass das Protokoll nicht detailliert genug sei; die vom Ausschuss erbetenen „umfangreichen“ Informationen zu Teilnehmer/innen, zur Dauer, zu Kosten usw. von Sprachfördermaßnahmen seien aus der Niederschrift nicht zu ersehen. Dazu wurde mitgeteilt, dass den Ausschussmitgliedern vor der Sitzung wesentliche Eckpunkte schriftlich mitgeteilt wurden. Mit den ergänzenden mündlichen Erläuterungen sei der Informationsbedarf der Ausschussmitglieder gedeckt worden. Eine Veröffentlichung dieser umfangreichen Informationen würde den Rahmen eines Protokolls sprengen und sei im Übrigen ohne weiteres nicht möglich.