Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 13

Beschlussvorschlag:

 

Der Errichtung von drei Wohneinrichtungen mit max. je 24 Plätzen durch die Stadt Lohne in Holzrahmenbauweise wird zugestimmt. Die Standorte sind nach Priorität: Gingfeld, Bakumer Straße, Hamberger Pickerweg und Von-Dorgeloh-Straße.


 

Sachverhalt:

 

Der Tagesordnungspunkt wurde in der Sitzung am 11.12.2014 zur Beratung in die Fraktionen verwiesen. Da dringend über die Schaffung neuer Möglichkeiten zur Unterbringung von Asylbewerbern zu entscheiden ist, ist der Punkt neu zu beraten.

Ende Januar 2015 ist erneut eine Familie nach Lohne zugezogen, so dass nach der letzten Prognose (gültig für die Zeit bis September 2015) nun noch 107 Personen aufzunehmen sind. Für ca. 30 Personen sind noch Unterkünfte in Vorbereitung (Erweiterung des Flüchtlingswohnheims, angemietete Wohnung, Hauskauf), so dass zurzeit noch für mehr als siebzig Personen Unterbringungsmöglichkeiten zu schaffen sind. Mit einem Wohnungseigentümer wird noch wegen der Anmietung einer Wohnung verhandelt.

Da der notwendige Bedarf an Unterkünften zum jetzigen Zeitpunkt offenbar nicht auf dem freien Wohnungsmarkt gedeckt werden kann, ist der Neubau von Unterkünften unumgänglich. Angesichts der Dringlichkeit der Angelegenheit ist jetzt zunächst insbesondere über folgende Punkte zu entscheiden:
- Bauherr (Stadt oder Anbieter für Betreuung)
- Art der Bauausführung (Holzrahmensystem o.ä. oder massive Bauweise)
- Standorte und Anzahl von Wohnungen.

Das Caritas-Sozialwerk (CSW) hat am 04.12.2014 die Einrichtung und Betreibung eines Flüchtlingswohnheims für 40 Personen angeboten. Es handelt sich um ein sog. Campussystem mit vier Wohneinheiten in Holzrahmenbauweise für jeweils 10 Personen. Das Angebot ist auf einer Grundlage von zehn Jahren kalkuliert und umfasst auch eine Rückbauverpflichtung bzw. Kaufoption. Im Tagessatz sind für die Gebäudekosten pro Tag und pro Person 6,50 Euro angesetzt. Daraus errechnet sich für die zehn Jahre ein Kostenaufwand von 949.000 Euro (eine einfache Umrechnung auf Wohnraum für 20 Personen würde einen Betrag von 474.500 Euro ergeben; für 24 Personen wären es 569.400 Euro). Dabei bleibt zu bedenken, dass der Baugrund mit Anschlüssen usw. vorbereitet sein muss.

Die Hochbauabteilung hat auf der Grundlage von Unterlagen für eine größere geplante Wohnheim-Anlage in einer norddeutschen Großstadt eine Kostenschätzung für zweigeschossige Wohnblöcke mit je vier Wohneinheiten für ca. 24 Personen erstellt. Sie hat dabei unterschiedliche Bau- bzw. Ausführungsweisen gegenüber gestellt und auch Vor- bzw. Nachteile aufgelistet.

Folgende Kosten werden für einen Wohnblock mit vier Wohnungen geschätzt:

·      bei einer Großtafelbauweise / Holzrahmenbauweise
> Baukosten (1.400 Euro/qm)                                                     403.788,00 Euro
> Erschließung, Außenanlagen (ca. 5 %)                                     20.189,40 Euro
> Nebenkosten (ca. 8 %)                                                              32.303,04 Euro
= gesamt                                                                                      456.280,44 Euro

·      bei konventioneller Massivbauweise
> Baukosten (1.300 Euro/qm)                                                     374.946,00 Euro
> Erschließung, Außenanlagen (ca. 5 %)                                     18.747,30 Euro
> Nebenkosten (ca. 15 %)                                                            56.241,90 Euro
= gesamt                                                                                      449.935,20 Euro

Im Ergebnis ist festzustellen, dass die Gesamtkosten (ohne Küche und Einrichtung) bei konventioneller Bauweise etwa gleich hoch anzusetzen sind wie bei einer Ausführung in Großtafelbauweise.

Der Vorteil einer Bauweise in Großtafelbau ist der hohe Grad der Vorfertigung, der die Gesamtbauzeit einschl. Planung auf ca. 4 bis 6 Monate reduziert. Bei konventioneller Bauweise wird die Gesamtbauzeit auf ca. 8 bis 10 Monate geschätzt. Hierbei ist allerdings auch wesentlich, dass die in Großtafelbauweise erstellten Gebäude nach Aufgabe der Nutzung demontiert und ggf. an anderer Stelle wieder aufgebaut oder verkauft werden können.

Als Standorte werden folgende mögliche Bereiche zur Diskussion gestellt:
- Hamberger Pickerweg
- Von-Dorgeloh-Str.
- Pastors Busch (Eigentum der Kirche)
- Gingfeld (nahe der alten Bahnlinie)

- Gewerbefläche neben ehemals Solar Taphorn
An den einzelnen Standorten sollten vorerst nur vier Wohnungen geplant werden. Im Blick auf die Anzahl der zu erwartenden Asylbewerber sollten allerdings kurzfristig drei Gebäude an verschiedenen Standorten erstellt werden. Insgesamt könnten darin rund 70 Asylbewerber wohnen.

Eine Entscheidung über die soziale Betreuung sollte zum jetzigen Zeitpunkt zurückgestellt werden. Einerseits steht noch eine endgültige Entscheidung vom Landkreis Vechta zur Übernahme von Kosten aus, andererseits ist möglicherweise eine Ausschreibung empfehlenswert.

 

 

Beratungsverlauf:

 

F.-J. Kröger teilte ergänzend mit, dass das Caritas-Sozialwerk die weiteren 15 Wohnheimsplätze fertig gestellt habe und der Landkreis sich auf der Grundlage eines Betreuungsschlüssels von 1 : 150 zur Hälfte an den Kosten der sozialen Betreuung von Asylbewerbern beteiligen wird.

Bauamtsleiter Kröger erläuterte kurz die möglichen Standorte und ergänzte die Vorschläge um einen Standort an der Bakumer Straße (gegenüber der Einmündung Voßberger Str.). Beim Standort Pastors Busch wies er darauf hin, dass dieser voraussichtlich wegen einer anderen Nutzung nicht mehr zur Verfügung steht. Dann stellte er Baupläne einer Lohner Firma zur Errichtung von Asylbewerberheimen in Holzrahmenbauweise vor.

 

In unterschiedlichen Wortbeiträgen wurden Argumente für ortsnahe Standorte besprochen; fußläufig sollten Einkaufsmöglichkeiten und öffentliche Einrichtungen erreicht werden können.
Es wurde auch das Für und Wider der Holzrahmenbauweise und der Massivbauweise diskutiert. Als wesentliche Argumente für die Holzrahmenbauweise wurden angeführt, dass diese schneller zu errichten sind und ggf. auch schneller zurückgebaut werden können. Vorgeschlagen wurde auch, zwei Gebäude in Holzrahmenbauweise und ein Gebäude massiv zu errichten.
Es wurden verschiedene Begründungen dafür gegeben, dass die Stadt als Bauherr tätig werden soll. Ein wesentlicher Punkt ist der Zeitdruck. Im Rahmen der Diskussion wurde deutlich, dass ein Investor zwar wünschenswert wäre und möglicherweise auch zu finden sei; es müsse jedoch eine Ausschreibung erfolgen, die in der jetzigen Situation zu viel Zeit in Anspruch nimmt. In diesem Zusammenhang wurde aber der Hinweis gegeben, dass Privatinvestoren günstigen Mietwohnraum anbieten könnten, damit beispielsweise Asylbewerber nach Abschluss des Verfahrens umziehen und so z.B. Heimplätze für weitere Asylbewerber frei machen könnten.

Eine Befragung aller Ausschussmitglieder ergab dann eine Rangfolge der Standorte:
Gingfeld, Bakumer Str., Hamberger Pickerweg, Von-Dorgeloh-Str.
Der Standort bei ehemals Solar Taphorn wurde dabei ausgeklammert (Gewerbegebiet usw.).

 

Es folgten dann zwei Zwischenabstimmungen:

1.    Bauweise der Gebäude
Sollen alle drei Gebäude in Holzrahmenbauweise errichtet werden oder nur zwei?
mehrheitlich beschlossen (Ja-Stimmen: 8; Nein-Stimmen: 4)

2.    Bauherr
Soll die Stadt Lohne die Gebäude selbst errichten?
einstimmig beschlossen

 

Nach dem abschließenden Beschlussvorschlag wurde noch die soziale Betreuung thematisiert. Es wurde angemerkt, dass der vom Landkreis vorgegebene Betreuungsschlüssel vermutlich unzureichend sei und insofern möglicherweise weitere Kosten auf die Stadt zukommen. Die Verwaltung soll in der nächsten Sitzung Möglichkeiten und Konzepte aufzeigen (Betreuung durch Angestellte der Stadt oder Kooperationspartner).