Sitzung: 12.02.2015 Ausschuss für Jugend, Familien, Senioren und Soziales
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 13
Vorlage: 51/033/2015
Beschlussvorschlag:
In Abstimmung mit den Kindertagesstätten sind die notwendigen Betreuungsplätze zu schaffen.
Sachverhalt:
Betreuungssituation
Eine Abfrage bei den Kindertagesstätten (Stand:
31.12.2014) hat ergeben, dass 207 Kinder unter drei Jahren in einer
Interessen-, Krippen- oder altersübergreifenden Gruppe betreut werden. Dafür
standen ausreichend Plätze zur Verfügung. Bemerkenswert erscheint, dass knapp
50 % der Zweijährigen in einer Kindertagesstätte betreut werden.
Die Abfrage ergab auch, dass rund 95 % der Drei- bis Fünfjährigen
einen Kindergarten in Lohne besuchen. Die Anzahl der Kinder, die eine
Sondereinrichtung (z.B. Sprachheilkindergarten) besuchen, ist nicht bekannt.
Bemerkenswert ist hier, dass offenbar alle schulpflichtigen Fünfjährigen in
einer Kindertagesstätte angemeldet sind. Einige freie Plätze sind noch
verfügbar.
In den Horten werden zurzeit 95 Schulkinder betreut. 17 Plätze sind somit
zurzeit nicht belegt. Inwieweit hierfür eine Betreuung im Rahmen der Offenen
Ganztagsschule ursächlich ist, lässt sich ohne weiteres nicht feststellen.
Rund 130 Kinder werden noch von Tagespflegepersonen betreut.
Festzustellen ist, dass es stetig eine Nachfrage nach Betreuungsplätzen gibt.
Bedarfsplanung
Das notwendige Betreuungsangebot ist nach wie vor nur
schwer zu planen, weil sich beispielsweise der Bedarf der Eltern ändert
(Arbeitsaufnahme, veränderte Arbeitszeiten usw.) oder aber Eltern ihren Bedarf
nicht frühzeitig anmelden.
Sofern der Bedarf an Betreuungsplätzen für unter
Dreijährige weiterhin nur mit 35 % angenommen wird, werden in Lohne aktuell 301
Plätze benötigt, davon 211 Plätze (70 %) in Einrichtungen und 90 Plätze (30 %)
bei Tagespflegepersonen.
In Krippen- und altersübergreifenden Gruppen stehen zurzeit 190 Plätze zur
Verfügung; weitere 30 Plätze werden beim Kindergarten Teddybär e.V. geschaffen.
Nach Fertigstellung der neuen Plätze ergibt sich ein kleiner Überhang von 9 Plätzen.
Bei den Tagespflegepersonen gibt es ca. 160 Plätze für unter Dreijährige, von
denen zurzeit rund 70 Plätze belegt sind. Es gibt somit noch weitere
Möglichkeiten der Betreuung bei einer Tagespflegeperson.
Für Kinder ab Vollendung des 3. Lebensjahres bis zum Schuleintritt
(Kindergartenkinder) werden rund 760 Plätze (ca. 97 % der gemeldeten Kinder)
benötigt. Zurzeit sind rund 815 Plätze verfügbar, so dass sich rechnerisch ein
Überhang von 55 Plätzen ergibt. Diese Plätze sind jedoch zum Teil nicht belegbar
(z.B. freie Plätze in Kroge oder Brockdorf) oder passen nicht zum notwendigen
Bedarf (vormittags, nachmittags, ganztags).
Der Bedarf für schulpflichtige Kinder in Horten ist zurzeit noch nicht
absehbar; er sollte Ende des Schuljahres ermittelt werden.
Regelungen für das neue
Betreuungsjahr 2015/2016
Die Anmeldesituation kann erst in der Sitzung detailliert
dargelegt werden, weil noch ein Gespräch mit den Leitungen der Krippen und
Kindergärten erforderlich ist und weiterer Abstimmungsbedarf besteht (z.B.
wegen Doppelanmeldungen).
Die Vorbereitungen für den Betrieb des Waldkindergartens wurden in die Wege geleitet; es wurden mehr als zehn Kinder verbindlich angemeldet.
Beratungsverlauf:
Herr Kröger stellte die Situation im Allgemeinen und in den einzelnen Kindergärten dar. Im Wesentlichen trug er Folgendes vor:
Situationsbeschreibung:
· 1.032 Anmeldungen bisher; rechnerisch ausreichend Plätze
·
Elternwünsche können nicht alle erfüllt werden.
St. Barbara:
· Keine Interessengruppe (zwei Nachmittage für unter Dreijährige eingerichtet)
· Dritte Integrationsgruppe nicht mehr erforderlich.
· Keine altersübergreifende Gruppe.
·
Integrationsplätze (insgesamt acht) sind belegt
bzw. werden voraussichtlich belegt.
St. Franziskus:
·
Drei altersübergreifenden Gruppen; keine
Regelungen notwendig.
St. Gertrud:
· Unter Dreijährige erhalten Plätze in anderen Einrichtungen.
·
Nachmittagsplätze; Ganztagsgruppe nachmittags
als Kleingruppe.
St. Josef:
· Interessegruppe bleibt.
· Keine U3-Kinder in altersübergreifende Gruppe.
·
Krippe und Integrationsplätze belegt.
St. Katharina:
· Frei Plätze für unter Dreijährige.
·
„Überzählige“ Kindergartenkinder zu anderen
Einrichtungen.
St. Maria-Goretti:
·
Zwei altersübergreifende Gruppen; keine
Regelungen notwendig.
St. Michael:
· Interessengruppe bleibt.
· Freie Krippenplätze.
·
„Überzähligen“ Kindergartenkinder (nahezu eine
ganze Gruppe); keine zusätzliche Gruppe möglich (kein Platz, nachmittags nicht
bedarfsgerecht.
St. Stefan:
· Interessengruppe nahezu voll.
· „Überzählige“ Kindergartenkinder
·
Zwei Plätze für Kinder mit Integrationsbedarf
frei.
Teddybär e.V.:
· Die Kleingruppe bleibt (vorerst) weiter bestehen; Schließung weiterhin geplant.
· Altersübergreifende Gruppe bis die Krippe in Betrieb genommen wird.
Die kleinen
Strolche:
· Die Kleingruppe sollte (in diesem Jahr) noch bestehen bleiben
Waldkindergarten:
· Elf Kinder verbindlich angemeldet.
Herr Kröger regte eine Zustimmung zu den Regelungsvorschlägen an; und dazu, dass ggf. notwendige weitere Regelungen kinder- und familienfreundlich zu treffen sind.