Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 14

Beschlussempfehlung:

 

Die Richtlinien der Stadt Lohne für Zuschüsse bei Begegnungen im Rahmen der Städtepartnerschaft werden in der anliegenden neuen Fassung beschlossen.


Sachverhalt:

 

Die o.a. Richtlinien zur finanziellen Förderung von Begegnungen im Rahmen der Städtepartnerschaften bestehen seit dem Jahre 1987. Letztmalig geändert und die Fördersätze leicht erhöht (aufgerundet) wurden die Richtlinien im Zuge der Währungsumstellung (2002). Seit diesem Zeitpunkt gelten folgende Fördersätze:

 

  • für Fahrten in Partnerstädte:                                       4,00 € pro Teilnehmer/Tag
  • für Begegnungen in Lohne:                                        1,00 € pro Teilnehmer/Tag
  • für Begegnungen an einem Drittort:                           4,00 € pro Teilnehmer/Tag

 

Die Partnerschaftsbeauftragten im Rat der Stadt Lohne beantragen folgende Erhöhung der Förderbeträge:

 

  • für Fahrten in Partnerstädte:                                       7,00 € pro Teilnehmer/Tag
  • für Begegnungen in Lohne:                                        2,00 € pro Teilnehmer/Tag
  • für Begegnungen an einem Drittort.                           7,00 € pro Teilnehmer/Tag

 

Weiter wird angeregt, die Altersbegrenzung in den Richtlinien zu streichen. Begründet wird der Antrag mit den zwischenzeitlich stark gestiegenen Kosten (z. B. Buskosten). Städtepartnerschaften dienen dem Ziel, durch Begegnungen die europäische Verständigung und Zusammenarbeit zu stärken. Eine Anhebung der Fördersätze ist nach diesem langen Zeitraum aufgrund der Kostenentwicklung und vor dem Hintergrund der neu hinzugekommenen Städtepartnerschaft mit der weit entfernt gelegenen Stadt Miedzylesie (Mittelwalde) gerechtfertigt.

 

Die Richtlinien zur Städtepartnerschaft wurden insgesamt überarbeitet und vereinfacht. In der Anlage sind die Richtlinien in bisheriger und neuer Fassung gegenübergestellt.

 

Nach verwaltungsseitiger Erläuterung wurde vom Partnerschaftsbeauftragten Norbert Hinzke der Erhöhungsantrag begründet. Eine weitere Diskussion ergab sich nicht.