Beschluss: zur Kenntnis genommen

Sachverhalt:

 

In § 21 der Gemeindehaushalts- und Kassenverordnung (GemHKVO) ist zur Unterstützung der Verwaltungssteuerung und für die Beurteilung der Wirtschaftlichkeit und Leistungsfähigkeit der Kommune entsprechend den örtlichen Bedürfnissen u. a. ein Controlling mit einem unterjährigen Berichtswesen geregelt. Hiermit soll die Möglichkeit eröffnet werden, notfalls Korrekturen in der Haushaltsführung vorzunehmen. Zum Stichtag 31.12.2014 ergibt sich folgender Stand der Haushaltsausführung:

 

 

Ergebnishaushalt

Haushaltsplan

Stand 31.12.2014

Ordentliche Erträge

37.690.600,00 €

35.613.298,03 €

davon

 

 

Gewerbesteuer

15.500.000,00 €

15.801.813,83 €

Gemeindeanteil a. d. Einkommensteuer

9.200.000,00 €

9.284.287,00 €

 

 

 

Ordentliche Aufwendungen

37.690.600,00 €

32.617.541,90 €

Außerordentliche Erträge

500.000,00 €

1.208.930,83 €

Außerordentliche Aufwendungen

200.000,00 €

235.855,16 €

 

Finanzhaushalt

Haushaltsplan

Stand 31.12.2014

Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit

35.586.100,00 €

35.638.620,78 €

Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit

33.641.100,00 €

32.389.329,88 €

Einzahlungen für Investitionstätigkeit

5.733.000,00 €

2.578.414,25 €

Auszahlungen für Investitionstätigkeit

13.901.000,00 €

11.942.433,00 €

Einzahlungen für Finanzierungstätigkeit

150.000,00 €

18.418,00 €

Auszahlungen für Finanzierungstätigkeit

90.000,00 €

83.068,43 €

Summe

- 6.163.000,00 €

- 6.179.378,28 €

 

 

Anmerkungen

 

  • Das Gewerbesteueraufkommen liegt ca. 2 % über dem Haushaltsansatz.

 

  • Nichtzahlungswirksame Vorgänge für Abschreibungen, Rückstellungen für Altersteilzeit, Überstunden, Urlaub, Sonderpostenauflösung und Wertberichtigungen auf Forderungen sind bisher nicht verbucht. Gebucht sind dagegen die Pensions- und Beihilferückstellungen für Beamte.

 

  • Die Erlöse aus dem Verkauf von Grundstücken liegen unterhalb des Haushaltsplanansatzes; die außerordentlichen Erlöse aus dem Verkauf von Grundstücken (Verkauf über Bilanzwert) liegen ca. 700.000,00 € über dem Haushaltsansatz (BG 26 E, BG 138, BG 111, BG 121).

 

  • Der Bestand der liquiden Mittel zum 31.12.2014 hat sich gegenüber dem Jahresanfangsbestand um ca. 6,26 Mio. Euro verringert und entspricht in etwa dem im Finanzhaushalt ausgewiesenen Planungsbetrag (6,163 Mio.).

 

  • Wie das Jahresergebnis des Jahres 2014 ausfällt, lässt sich zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht absehen. Es ist jedoch von einem positiven Jahresergebnis (Überschuss) auszugehen.

 

 

Gewerbesteuer Ist-Aufkommen                  Gewerbesteuer Jahres-Anordnungssoll

 

2014    =          15.902.656,00                         2014    =          15.801.813,83

2013    =          15.820.932,00                         2013    =          16.190.061,15

2012    =          16.711.962,00                         2012    =          16.577.935,13

2011    =          17.376.521,00                         2011    =          17.491.820,74

2010    =          14.755.478,00                         2010    =          15.024.594,84

2009    =          16.717.053,00                         2009    =          16.705.438,52

2008    =          18.353.050,00                         2008    =          18.710.880,34

2007    =          18.196.308,00                         2007    =          18.193.951,41

 

 

Einkommensteueranteil (SK 3021000)

 

2014    =          9.284.287,00

2013    =          8.646.477,00

2012    =          8.106.378,00

2011    =          6.669.426,00

2010    =          6.174.453,00

 

Nach verwaltungsseitiger Erläuterung verschiedener Positionen wurde der Bericht zur Kenntnis genommen.