Sitzung: 24.02.2015 Ausschuss für Finanzen, Liegenschaften und Wirtschaftsförderung
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 13, Enthaltungen: 1
Vorlage: 20/122/2015
Beschlussvorschlag:
Der Verein Musikschule Lohne e. V. erhält im Zeitraum 2015 – 2017 einen jährlichen Zuschuss in Höhe von 300.000,00 € als Festbetrag. Die haushaltsmäßige Beordnung wird im Nachtragshaushalt vorgenommen.
Sachverhalt:
Für den Zeitraum 2012 – 2014 erhielt die Musikschule Lohne e. V. von der Stadt Lohne einen jährlichen Zuschuss in Höhe von 275.000,00 € als Festbetrag. Zusätzlich werden die Räume der Von-Galen-Schule einschl. Nebenkosten kostenfrei zur Verfügung gestellt.
Die Musikschule Lohne beantragt, den Zuschuss ab dem Jahr 2015 um 20.000,00 € zu erhöhen. Begründet wird der Antrag mit den gestiegenen und weiter steigenden Kosten insbesondere im Personalbereich.
Die Vergütung der 33 Lehrkräfte (Vollzeit, Teilzeit, Honorarkräfte), davon 23 festangestellt, erfolgt in Anlehnung an die Regelungen des öffentlichen Dienstes für den kommunalen Bereich bzw. auf Honorarbasis. Von den Gesamtkosten des Jahres 2014 in Höhe von 807.237,49 € (ohne Musikschulfreizeit Wangerooge) entfallen 97,2 % auf die Personalkosten. Die Schülerzahl ist mit rd. 1.200 Schüler/innen unverändert hoch.
Auf der Einnahme
Eine Zuschus
In der Erläuterung der Vorlage wurde verwaltungsseitig darauf hingewiesen, dass der Erhöhungsantrag um 20.000,00 € bei einer beabsichtigten 3-jährigen Zuschussfestlegung knapp bemessen ist. In der Diskussion wurde die Arbeit der Musikschule gelobt, gleichzeitig von Rednern der Oppositionsseite angeregt, die Einnahmen mittels eines Fördervereins, durch Mitgliedsbeiträge und durch Konzerteinnahmen zu erhöhen, um die Ertragsstruktur zu verbessern. Von der Mehrheitsfraktion wurde vorgetragen, dass ein hochwertiger, professioneller Unterricht gewollt sei und die Unterhaltung einer eigenen Musikschule zwangsläufig mit steigenden Zuschussbeträgen verbunden sei. Von einer Rednerin der Mehrheitsfraktion wurde beantragt, den Zuschuss für den Zeitraum 2015 – 2017 auf 300.000,00 € zu erhöhen.