Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 14

Beschlussempfehlung:

 

Es wird empfohlen, dem überplanmäßigen Aufwand gem. § 58 Abs. 1 Nr. 9 in Verbindung mit § 117 NKomVG zuzustimmen.


Sachverhalt:

 

Die Haushaltsansätze im Budget B6 / 03 betrugen für das Jahr 2014

 

Sachkonto

Bezeichnung

Ansatz

Aufwand

4212000

Unterhalt. des sonst. unbeweglichen Vermögens

140.000,00 €

183.918,26 €

4221000

Unterhaltung des bewegl. Vermögens

1.000,00 €

802,36 €

4222000

Erwerb geringw. Vermögensgegenstände

1.000,00 €

1.386,41 €

4231000

Mieten und Pachten

10.000,00 €

5.920,95 €

4431000

Geschäftsaufwendungen

6.000,00 €

417,23 €

 

Summe

158.000,00 €

192.445,21 €

 

Überplanmäßige Aufwendungen                                                                   34.445,21 €

 

 

Die Mehrkosten sind durch erhöhte Aufwendungen für zusätzliche Grünanlagen, Baumschnittarbeiten, Nachpflanz- und Dorfverschönerungsmaßnahmen (Brockdorf) entstanden.

 

Die überplanmäßigen Aufwendungen waren unvorhergesehen und unabweisbar, ihre Deckung ist gewährleistet.