Sitzung: 24.02.2015 Ausschuss für Finanzen, Liegenschaften und Wirtschaftsförderung
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 14
Vorlage: 20/123/2015
Beschlussempfehlung:
Es wird empfohlen, dem überplanmäßigen Aufwand gem. § 58 Abs. 1 Nr. 9 in Verbindung mit § 117 NKomVG zuzustimmen.
Sachverhalt:
Die Haushaltsansätze im Budget B6 / 03 betrugen für das Jahr 2014
Sachkonto |
Bezeichnung |
Ansatz |
Aufwand |
4212000 |
Unterhalt. des sonst. unbeweglichen Vermögens |
140.000,00 € |
183.918,26 € |
4221000 |
Unterhaltung des bewegl. Vermögens |
1.000,00 € |
802,36 € |
4222000 |
Erwerb geringw. Vermögensgegenstände |
1.000,00 € |
1.386,41 € |
4231000 |
Mieten und Pachten |
10.000,00 € |
5.920,95 € |
4431000 |
Geschäftsaufwendungen |
6.000,00 € |
417,23 € |
|
Summe |
158.000,00 € |
192.445,21 € |
Überplanmäßige Aufwendungen 34.445,21 €
Die Mehrkosten sind durch erhöhte Aufwendungen für zusätzliche Grünanlagen, Baumschnittarbeiten, Nachpflanz- und Dorfverschönerungsmaßnahmen (Brockdorf) entstanden.
Die überplanmäßigen
Aufwendungen waren unvorherge