Sitzung: 24.02.2015 Ausschuss für Finanzen, Liegenschaften und Wirtschaftsförderung
Hierzu lag folgende Anfrage der Ratsgruppe Lohner vor, die wie nachfolgend beantwortet wurde:
zu 1)
Die Grunderwerbskosten für die o. a. Grundstücksfälle einschließlich aller Nebenkosten betrugen 2.380.988,14 €.
zu 2)
Unter Kapitalkosten wurden entgangene Zinseinnahmen errechnet. Diese betrugen bis zum 31.12.2014 rd. 120.000,00 €.
zu 3)
Die Abbruchkosten betrugen 91.344,40 €.
zu 4 – 6)
Hierfür sind Kosten in Höhe von 39.701,60 € für Gutachten und Rechtsberatengen entstanden, wobei kein Aufwand zu den Ziff. 5 u. 6 angefallen ist.
zu 7)
Die Herstellungskosten betrugen 31.647,00 €
zu 8)
Hier sind Projektentwicklungskosten in Höhe von 60.000,00 € zu nennen, die Herr Jantz erhalten hat.
Die Höhe der Verwaltungskosten für eigenes Personal ist nicht berechenbar, da keine projektbezogenen Stundenaufzeichnungen geführt werden.