Hierzu lag folgende Anfrage der Ratsgruppe Lohner vor, die wie nachfolgend beantwortet wurde:

 

zu 1)

 

Die Grunderwerbskosten für die o. a. Grundstücksfälle einschließlich aller Nebenkosten betrugen 2.380.988,14 €.

 

zu 2)

 

Unter Kapitalkosten wurden entgangene Zinseinnahmen errechnet. Diese betrugen bis zum 31.12.2014 rd. 120.000,00 €.

 

zu 3)

 

Die Abbruchkosten betrugen 91.344,40 €.

 

zu 4 – 6)

 

Hierfür sind Kosten in Höhe von 39.701,60 € für Gutachten und Rechtsberatengen entstanden, wobei kein Aufwand zu den Ziff. 5 u. 6 angefallen ist.

 

zu 7)

 

Die Herstellungskosten betrugen 31.647,00 €

 

zu 8)

 

Hier sind Projektentwicklungskosten in Höhe von 60.000,00 € zu nennen, die Herr Jantz erhalten hat.

 

Die Höhe der Verwaltungskosten für eigenes Personal ist nicht berechenbar, da keine projektbezogenen Stundenaufzeichnungen geführt werden.