Sitzung: 18.03.2015 RAT
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 18, Nein: 11
Vorlage: 1/002/2014
Beschluss:
Der Geschäftsordnung in der vom Verwaltungsausschuss am 10.03.2015 festgelegten Version einschließlich der soeben beschlossenen Änderung zu § 2 Abs. 3 wird zugestimmt.
Der Allgemeine Vertreter des Bürgermeisters Kühling trug den Vorschlag des Verwaltungsausschusses vor.
Der Vorsitzende der Ratsgruppe Lohner, Dr. Neubauer, wies mit Bezug auf den Antrag der Ratsgruppe darauf hin, dass Änderungsvorschlägen der Ratsgruppe im Rahmen der Vorberatung im Verwaltungsausschuss zum Teil gefolgt wurde. Auf zwei nicht berücksichtigte Punkte wolle er erneut hinweisen und eine Berücksichtigung in der Neufassung der Geschäftsordnung beantragen:
Zu § 2 Öffentlichkeit der Sitzungen
stellte er die Frage, ob die Regelung des Absatz 3 mit dem Prinzip der
Pressefreiheit vereinbar ist.
Bürgermeister Gerdesmeyer erläuterte dazu, dass es jedem Einzelnen freistehe zu
entscheiden, ob Aufzeichnungen auf Tonträgern und Foto- oder Filmaufnahmen
durch Dritte zugelassen werden sollen. Grundsätzlich sind sie nicht zulässig,
doch mit einem Mehrheitsbeschluss und mit Zustimmung desjenigen, der aufgenommen
werden soll, können sie zugelassen werden. Er regte an, die Geschäftsordnung
zunächst mit dieser Formulierung zu beschließen. Gleichwohl werde die
Verwaltung prüfen, ob dieser Teilbereich noch einmal geändert werden sollte.
Der Vorsitzende der SPD-Fraktion stellte den Antrag, die Abstimmung über die
Geschäftsordnung zurückzustellen bis zur Klärung dieser Frage.
Der Antrag auf Zurückstellung wurde
mehrheitlich mit 10 Jastimmen bei 19 Neinstimmen abgelehnt (Ratsherr Blömer
hatte vorübergehend den Sitzungsraum verlassen).
Anschließend wurde über die Formulierung des § 2 Abs. 3 der Geschäftsordnung wie
von Bürgermeister Gerdesmeyer vorgeschlagen einschießlich Prüfung der Frage, ob
eine Änderung dieser Passage erneut beraten werden soll, abgestimmt.
Beschluss:
§ 2 Absatz 3 der Geschäftsordnung erhält die Fassung:
„Aufzeichnungen auf Tonträger und Foto- und Filmaufnahmen durch Dritte sind
nicht zulässig. Sie können auf Beschluss des Rates und mit Zustimmung des
jeweiligen Ratsmitgliedes zugelassen werden.
mehrheitlich beschlossen
Jastimmen: 23, Enthaltungen:
6
Ratsherr Blömer hatte vorübergehend den Sitzungsraum verlassen.
Anschließend wies Gruppenvorsitzender Dr. Neubauer auf die Regelung des § 14
Abs. 5 Satz 1 erster Halbsatz hin, wonach über einen Antrag auf geheime
Abstimmung mit Mehrheit der anwesenden Ratsmitglieder entschieden wird. Er
beantragte die Beibehaltung der bisherigen Regelung, für einen Antrag auf
geheime Abstimmung ein Quorum von einem Drittel der anwesenden Ratsmitglieder
festzusetzen. Über eine entsprechende Änderung des § 14 Abs. 5 Satz 1 erster
Halbsatz wurde abgestimmt:
Beschluss:
„Über einen Antrag auf geheime Abstimmung wird mit einem Drittel der anwesenden
Ratsmitglieder beschlossen.“
mehrheitlich abgelehnt
Jastimmen: 11, Neinstimmen: 18.
Ratsfrau Bünger hatte die Sitzung verlassen.
Vor Beschlussfassung über die Geschäftsordnung stimmte der
Rat über die Hauptsatzung ab.
Beschluss:
Der Hauptsatzung wird in der vom Verwaltungsausschuss beschlossenen
Fassung zugestimmt.
einstimmig beschlossen
Jastimmen: 29.
Anschließend stimmte der Rat wie folgt über die Geschäftsordnung in der vom
Verwaltungsausschuss beschlossenen Fassung einschließlich der in dieser
Ratssitzung für § 2 Abs. 3 beschlossenen Formulierung ab.