Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 18, Nein: 11

Beschluss:

 

Der Geschäftsordnung in der vom Verwaltungsausschuss am 10.03.2015 festgelegten Version einschließlich der soeben beschlossenen Änderung zu § 2 Abs. 3 wird zugestimmt.


Der Allgemeine Vertreter des Bürgermeisters Kühling trug den Vorschlag des Verwaltungsausschusses vor.

 

Der Vorsitzende der Ratsgruppe Lohner, Dr. Neubauer, wies mit Bezug auf den Antrag der Ratsgruppe darauf hin, dass Änderungsvorschlägen der Ratsgruppe im Rahmen der Vorberatung im Verwaltungsausschuss zum Teil gefolgt wurde. Auf zwei nicht berücksichtigte Punkte wolle er erneut hinweisen und eine Berücksichtigung in der Neufassung der Geschäftsordnung beantragen:

 

Zu § 2 Öffentlichkeit der Sitzungen
stellte er die Frage, ob die Regelung des Absatz 3 mit dem Prinzip der Pressefreiheit vereinbar ist.

Bürgermeister Gerdesmeyer erläuterte dazu, dass es jedem Einzelnen freistehe zu entscheiden, ob Aufzeichnungen auf Tonträgern und Foto- oder Filmaufnahmen durch Dritte zugelassen werden sollen. Grundsätzlich sind sie nicht zulässig, doch mit einem Mehrheitsbeschluss und mit Zustimmung desjenigen, der aufgenommen werden soll, können sie zugelassen werden. Er regte an, die Geschäftsordnung zunächst mit dieser Formulierung zu beschließen. Gleichwohl werde die Verwaltung prüfen, ob dieser Teilbereich noch einmal geändert werden sollte.

Der Vorsitzende der SPD-Fraktion stellte den Antrag, die Abstimmung über die Geschäftsordnung zurückzustellen bis zur Klärung dieser Frage.

Der Antrag auf Zurückstellung wurde mehrheitlich mit 10 Jastimmen bei 19 Neinstimmen abgelehnt (Ratsherr Blömer hatte vorübergehend den Sitzungsraum verlassen).

Anschließend wurde über die Formulierung des § 2 Abs. 3 der Geschäftsordnung wie von Bürgermeister Gerdesmeyer vorgeschlagen einschießlich Prüfung der Frage, ob eine Änderung dieser Passage erneut beraten werden soll, abgestimmt.

Beschluss:

§ 2 Absatz 3 der Geschäftsordnung erhält die Fassung:

„Aufzeichnungen auf Tonträger und Foto- und Filmaufnahmen durch Dritte sind nicht zulässig. Sie können auf Beschluss des Rates und mit Zustimmung des jeweiligen Ratsmitgliedes zugelassen werden.

mehrheitlich beschlossen
Jastimmen:  23,  Enthaltungen:  6

Ratsherr Blömer hatte vorübergehend den Sitzungsraum verlassen.

Anschließend wies Gruppenvorsitzender Dr. Neubauer auf die Regelung des § 14 Abs. 5 Satz 1 erster Halbsatz hin, wonach über einen Antrag auf geheime Abstimmung mit Mehrheit der anwesenden Ratsmitglieder entschieden wird. Er beantragte die Beibehaltung der bisherigen Regelung, für einen Antrag auf geheime Abstimmung ein Quorum von einem Drittel der anwesenden Ratsmitglieder festzusetzen. Über eine entsprechende Änderung des § 14 Abs. 5 Satz 1 erster Halbsatz wurde abgestimmt:

Beschluss:

„Über einen Antrag auf geheime Abstimmung wird mit einem Drittel der anwesenden Ratsmitglieder beschlossen.“

mehrheitlich abgelehnt
Jastimmen: 11,  Neinstimmen: 18.

Ratsfrau Bünger hatte die Sitzung verlassen.

Vor Beschlussfassung über die Geschäftsordnung stimmte der Rat über die Hauptsatzung ab.

Beschluss:

 

Der Hauptsatzung wird in der vom Verwaltungsausschuss beschlossenen Fassung zugestimmt.

einstimmig beschlossen

Jastimmen: 29.


Anschließend stimmte der Rat wie folgt über die Geschäftsordnung in der vom Verwaltungsausschuss beschlossenen Fassung einschließlich der in dieser Ratssitzung für § 2 Abs. 3 beschlossenen Formulierung ab.