Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 31

Beschluss:

 

Herr Fynn Kaletta, Nachtigallenweg 26, Lohne, wird zukünftig als Vertreter der Schüler dem Schulausschuss angehören.


Nach den Vorschriften des Niedersächsischen Schulgesetzes (NSchG) und einem Beschluss des Rates in seiner konstituierenden Sitzung vom 02.11.2011 gehört dem Schulausschuss unter anderem ein stimmberechtigter Vertreter der Schüler an. Der Sitz des Schülervertreters war bisher unbesetzt, weil das vorschlagsberechtigte Gremium, der Stadtschülerrat, keinen Schüler vorschlagen konnte. Nach einer Neukonstituierung hat der Stadtschülerrat in seiner Sitzung am 21.05.2015 nunmehr Herrn Fynn Kaletta, Nachtigallenweg 26, Lohne (Schüler der Albert-Schweitzer-Realschule) vorgeschlagen. Der Vorschlag des Stadtschülerrates ist gem. § 110 Abs. 4 NSchG bindend. Eine Berufung ist gleichwohl vom Rat durch Feststellungsbeschluss vorzunehmen.

 

Der Schülervertreter gehört dem Schulausschuss für die Dauer der halben Wahlperiode, d.h. bis Oktober 2016 an, sofern er nicht vorher aus dem Amt scheiden muss, weil er die Voraussetzungen für seine Berufung nicht mehr erfüllt.