Beschluss:
Das Teilstück der Brägeler Straße wird gem. § 6 Niedersächsisches Straßengesetz als Gemeindestraße dem öffentlichen Verkehr gewidmet.
Ausschussvorsitzender Rottinghaus trug die Empfehlung des Bauausschusses vor.
Beschluss:
Das Teilstück der Brägeler Straße wird gem. § 6 Niedersächsisches Straßengesetz als Gemeindestraße dem öffentlichen Verkehr gewidmet.
Ausschussvorsitzender Rottinghaus trug die Empfehlung des Bauausschusses vor.