Beschluss:
Dem überplanmäßigen Aufwand gem. § 58 Abs. 1 Nr. 9 in Verbindung mit § 117 NKomVG wird zugestimmt.
Ausschussvorsitzender Overmeyer trug die Empfehlung des Finanzausschusses vor. Ratsfrau Theilen hatte vorübergehend den Sitzungsraum verlassen.