Beschluss: zur Kenntnis genommen

Beschluss:

 


Bürgermeister Gerdesmeyer begrüßte Herrn Gerken als neues Ratsmitglied. Er verpflichtete ihn, seine Aufgaben als Ratsherr nach bestem Wissen und Gewissen unparteiisch zu erfüllen und die Gesetze zu beachten. Hierzu wies er ihn insbesondere auf die ihm obliegenden Pflichten der §§ 40 – 42 des NKomVG hin, nämlich die Verschwiegenheitspflicht, das Mitwirkungsverbot sowie das Vertretungsverbot. Die entsprechenden Vorschriften wurden Herrn Gerken ausgehändigt. Herr Gerken bestätigte dies mit seiner Unterschrift.