Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 29

Beschluss:

 

1.   Die Verwaltung wird beauftragt, durch eine schriftliche Anfrage beim Kultusministerium verbindlich zu klären, ob tatsächlich zwingend an den vier Lohner Stadtschulen gem. § 135 Abs. 5 Ziffer 3 Nds. Schulgesetzt eine Abstimmung über die Umwandlung der Bekenntnisschulen durchgeführt werden muss.

2.   Sollte das Kultusministerium tatsächlich eine Abstimmung anordnen, sind die Auswirkungen dieser Entscheidung im Schulausschuss unter Beteiligung der Landeschulbehörde und des Bischöflich Münsterschen Offizialates zu diskutieren und die Schulen, vor allem die Kollegien, Schüler- und Elternvertreter frühzeitig in die weiteren Schritte einzubinden.


Gruppenvorsitzender Dr. Neubauer erläuterte den Antrag und die Entwicklung des Bekenntnisschulwesens in Niedersachsen. Er wies auf den Grundsatz der Trennung von Kirche und Staat und die Einschätzung der Ratsgruppe hin, den Bekenntnisschulen sei aufgrund des demografischen Wandels in Lohne die Grundlage entzogen. Er wies auf die Regelung des § 135 Abs. 5 des Nds. Schulgesetzes hin, wonach eine Abstimmung der Erziehungsberechtigten über die Umwandlung einer Bekenntnisschule herbeizuführen ist, wenn die Schule an vier aufeinanderfolgenden Jahren eine Quote von derzeit 30% bekenntnisfremder Schüler überschreitet.

 

Stadtamtsrätin Heidkamp wies dazu auf die Sonderregelung des § 138 im Nds. Schulgesetz hin, die für das Gebiet des ehemaligen Landes Oldenburg gilt und eine Abweichung von der genannten Quote zulässt. In Folge dessen stellte sie die zwingende Verpflichtung zur Durchführung von Abstimmungen in Frage.

 

Bürgermeister Gerdesmeyer machte deutlich, dass dem Hauptantrag der Ratsgruppe, die Umwandlung ohne Abstimmung der Erziehungsberechtigten zu beantragen, nicht gefolgt werden könne, weil damit die Elternbeteiligung unterlassen wird. Dieser Antrag sei daher abzulehnen. Zum Alternativantrag, Abstimmungen an den Grundschulen im Stadtgebiet von Lohne durchzuführen, stellte er aufgrund der Sonderregelung des § 138 Nds. Schulgesetz die Verpflichtung zur Elternbefragung ebenfalls in Frage und wies auf die gleichlautende Rechtsauffassung des Bischöflich Münsterschen Offizialates in Vechta und des Katholischen Büros in Hannover hin. Um hier Rechtssicherheit zu erhalten, schlug er vor, beim Niedersächsischen Kultusministerium eine entsprechende Anfrage zu stellen. Sofern das Kultusministerium eine Verpflichtung zur Elternbefragung sieht, wird die Thematik im zuständigen Fachausschuss, dem Schulausschuss, unter Einbeziehung der Schulen beraten.

 

Er erinnerte an die Verhältnisse von vor über 10 Jahren und gab zu bedenken, dass es Nachteile für Eltern und Schüler geben könne, wenn nur einige Grundschulen umgewandelt werden. Insofern sollten entweder alle oder keine Grundschule umgewandelt werden.

 

Fraktionsvorsitzender Knospe stellte den Antrag, die Angelegenheit zur Beratung in den Fachausschuss zu verweisen. Dieser Antrag wurde mit 11 Jastimmen, 17 Neinstimmen und 1 Enthaltung abgelehnt.

 

Ein Sprecher der Ratsgruppe Lohner teilte mit, der Hauptantrag werde nunmehr nicht aufrecht erhalten. Zum Alternativantrag erklärte er das Einverständnis der Ratsgruppe, zunächst eine Aussage des Kultusministeriums einzuholen und anschließend über das weitere Vorgehen zu beraten.

 

Mehrere Redner kritisierten, warum die Frage der verpflichtenden Durchführung von Abstimmungen nicht im Vorfeld mit der Verwaltung geklärt wurde. Hingewiesen wurde auf die Brüder-Grimm-Schule, die mangels Akzeptanz aufgelöst werden musste.

 

Ein Ratsmitglied bezeichnete eigene Erfahrungen im Zusammenhang mit dem Besuch seiner Kinder an der Brüder-Grimm-Schule als chaotisch und katastrophal. Er beklagte die gesellschaftlichen Folgen für Kinder, die nach einer gemeinsamen Zeit im Kindergarten in der Grundschule nicht mehr mit ihren Freunden zur Schule gehen konnten. Er wies weiter darauf hin, dass Schüler mit Migrationshintergrund in der derzeit durchmischten Schulstruktur bessere Abschlüsse erreichen als früher. Abschließend sprach er sich außerdem für einen Islamunterricht mit Noten an Schulen aus.