Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 14

Beschlussvorschlag:

 

Die „alte“ Lerchentaler Straße wird zunächst provisorisch für ca. 1 Jahr für den Kraftfahrzeugverkehr gesperrt. Danach soll die Angelegenheit hinsichtlich der Auswirkungen auf die umliegenden Straßen erneut beraten werden.


Die Verwaltung erläuterte, dass der Bebauungsplan Nr. 121 für das Gebiet zwischen Lerchentaler und Märschendorfer Straße am 10.04.2010 in Kraft getreten ist. Für einen Teilbereich der „alten“ Lerchentaler Straße ist im B-Plan eine Verkehrsfläche besonderer Zweckbestimmung (Fuß- und Radweg) festgesetzt. Die Eigentümer der an dieser Fläche angrenzenden Grundstücke fragen nunmehr an, wann dieser Fuß-/Radweg hergestellt wird (s. anliegender Antrag).

 

Dieser Teilbereich der „alten“ Lerchentaler Straße wird auch von landwirtschaftlichen Fahrzeugen aus dem Bereich Lerchental genutzt. Bei einem Rückbau der Straße zu einem Fuß-/Radweg müssten diese Fahrzeuge dann entweder die Platanenstraße oder die Lerchentaler Straße benutzen. Eine Umleitung über die Verbindung Meyerfelder Weg/Im Dörlath würde eine Verlagerung des Verkehrs in andere Wohngebiete bedeuten.

 

Im Sommer 2011 wurde die „alte“ Lerchentaler Straße als Einbahnstraße eingerichtet. Um eine Belastung anderer Wohngebiete zu vermeiden kommt in Betracht, die Einbahnstraße für Kraftfahrzeuge, ausgenommen landwirtschaftlicher Verkehr und LKW, zu sperren. PKW dürfen die Straßen dann nicht mehr benutzen.

 

In der Aussprache erläuterte die Verwaltung auf entsprechende Anfrage die seinerzeitige Kaufpreisfestsetzung der Grundstücke, die an die „alte“ Lerchentaler Straße angrenzen. Der Finanzausschuss hat für die städtischen Bauplätze eine differenzierte Kaufpreisbildung nach Lage beschlossen. Für die Bauplätze, die zum Norden hin an das Regenrückhaltebecken angrenzen sowie für jene, die zum Süden hin an den öffentlichen Grünstreifen an der „alten“ Lerchentaler Straße angrenzen, wurde ein Kaufpreis in Höhe von 58,00 €/qm festgesetzt. Für allen weiteren Grundstücke wurde ein Kaufpreis von 52,00 €/qm beschlossen.

 

Bürgermeister Gerdesmeyer führte aus, dass die Anlieger auf die Festsetzung als Geh-/Radweg des aktuellen Bebauungsplanes vertrauen. Tatsächlich sei es aber so, dass nicht immer alle Vorgaben umgesetzt werden können.

 

Ein Ausschussmitglied stellte den Antrag, die „alte“ Lerchentaler Straße, wie im Bebauungsplan festgesetzt, als Geh-/Radweg auszubauen.

 

Diesen Antrag lehnte der Ausschuss mit 3 Jastimmen, 1 Stimmenthaltung und 10 Neinstimmen ab.

 

Ein anderes Ausschussmitglied stellte den Antrag, die „alte“ Lerchentaler Straße zunächst versuchsweise für ca. 1 Jahr für den gesamten Kraftfahrzeugverkehr zu sperren und danach die Angelegenheit hinsichtlich der Auswirkungen auf die umliegenden Straßen erneut zu beraten.

 

Zu diesem Antrag fasste der Ausschuss den nachfolgenden